Aufgabenkritik / Aufgabenüberprüfung
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.2)
Das ist neu:

Aufgabenüberprüfung in der Schweiz (2008-01-29)

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1. Definition

Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung auf Notwendigkeit (Zweckkritik: muss die Aufgabe wahrgenommen werden?) und Wirtschaftlichkeit (Vollzugskritik: ist die Art der Aufgabenwahrnehmung sinnvoll und wirtschaftlich?). Diese Aufgabe wurde in der öffentlichen Verwaltung – mangels anderer Zuständigkeiten und Instrumente - bisher von der Organisationsstelle wahrgenommen, sie ist heute dem strategischen Management oder dem strategischen Controlling zuzuordnen: „Tun wir die richtigen Dinge“.

2. Weitere Informationen
Aufgabenkritik - Online-Verwaltungslexikon

Dann wäre auch deutlich, dass die frühere Begrenzung auf „-kritik“ im Sinne „Was können wir weglassen“ zu eng ist: es kann sein, dass Aufgaben nicht wahrgenommen werden, die aber wahrgenommen werden sollten, z. B. die Kontrolle der zweckentsprechende Verwendung von Zuwendungen, die Kontrolle der Bedürftigkeit von Sozialhilfeempfängern (durch Hausbesuche: auch im Interesse einer wirksamen Hilfe in Notlagen!), die Prüfung, ob der Rückgriff auf andere Unterhaltspflichtige möglich ist, oder aktuell: die Unterstützung des Spracherwerbs von Migrantenkindern im Kindergarten.

Die Frage der "Aufgaben"-kritik wäre also als strategische Frage auszurichten am Outcome, den gewünschten Ergebnissen/Wirkungen staatlichen oder kommunalen Handelns, daran wäre zu prüfen, ob die Verwaltung die richtigen Produkte (als Output) erstellt - was der klassischen Beschreibung von "Aufgaben" entspräche. Deutlich hat dies die KGSt in ihrem Konzept des strategischen Managements formuliert.

Die Frage ist gleichzeitig im Zusammenhang mit der Aufgabenteilung zwischen Staat und Gesellschaft bzw. der Struktur der Gesellschaft und ihrer Fähigkeit zur Selbstregulierung zu sehen (s. die Beiträge zu "aktivierender Staat" und "Good Governance", verstanden als Konzept einer Gesamtsteuerung in Kooperation mit gesellschaftlichen Kräften "hin zu einem ganzheitlichen, systemorientierten Konzept des Staatshandelns" (Hill, VOP 12/2000, S. 10 f.).

Schweizer Bundesverwaltung
In der Schweiz wird auf Bundesebene eine vergleichbare Fragestellung richtiger als "Aufgabenüberprüfung" bezeichnet: siehe die Erläuterungen im Glossar der EFD bzw. [FN1]. SeitenanfangDenn es geht ja nicht um "Kritik", das Ergebnis ist nicht vorhersehbar.

Genereller Vorbehalt / Hinweis
Und entgegen der in Deutschland gängigen Vorstellung darf es insbesondere nicht um die Streichung, also um "Einsparungen" gehen: im Hinblick auf den gestellten Auftrag kann es sein, dass die Aufgabe intensiver oder umfassender wahrzunehmen ist oder andere für das Ergebnis (Outcome, die beabsichtigte Wirkung im Interesse des Gemeinwohls) erforderliche Aufgaben mitzuprüfen oder ergänzend wahrzunehmen sind. Typisch im Bereich der sozialen Aufgaben, wo die getrennte Betrachtung der einzelnen, getrennt wahrgenommenen Aufgaben leicht dazu führt, dass der betroffene Mensch durch das Raster der Zuständigkeiten fällt.


Anmerkungen

[1]

Erläuterungen im Glossar der EFD, übernommen am 29.01.2008:

Die Aufgabenüberprüfung ist ein strategisches Projekt zur dauerhaften Entlastung und strukturellen Optimierung des Bundeshaushalts. Zwei Ziele stehen im Vordergrund: Erstens soll mit der Begrenzung des Ausgabenwachstums die Staatsquote stabilisiert und finanzpolitischer Handlungsspielraum für künftige Herausforderungen geschaffen werden. Zweitens soll die Ausgaben- und Aufgabenstruktur des Bundes mit einer konsequenten Prioritätenbildung im Sinn einer nachhaltigen Finanzpolitik gestrafft werden. Die Finanzpolitik wird dabei verstärkt in den Dienst von Wachstum und Wohlfahrt gestellt wird. Zielhorizont ist das Jahr 2015.

Die Aufgabenüberprüfung bildet neben der Verwaltungsreform und den Sofortmassnahmen zur Ausgabenbegrenzung (Entlastungsprogramme, Aufgabenverzichtsplanung) einen zentralen Baustein in der Strategie des Bundesrats zur Haushaltstabilisierung. Anders als die Sofortmassnahmen, welche rasch wirken müssen und daher bei Leistungen ansetzen, wo Entlastungen kurzfristig realisierbar sind, ist die Aufgabenüberprüfung langfristig angelegt. Sie vermag damit auch jene Bereiche zu erfassen, die grundlegende Strukturreformen erfordern. Mit ihrer Leitfrage – „Tun wir die richtigen Dinge?“ – unterscheidet sich die Aufgabenüberprüfung von der Verwaltungsreform, welche Effizienzsteigerungen anstrebt („Tun wir die Dinge richtig?“).

Methodisch setzt die Aufgabenüberprüfung bei einem Aufgabenportfolio an, das die Leistungen und Tätigkeiten des Bundes in 18 Aufgabenbereiche und rund 40 Aufgaben bündelt. Anhand eines einheitlichen Prüfrasters wird systematisch untersucht, auf welche Aufgaben ganz verzichtet und bei welchen Aufgaben die Staatstätigkeit reduziert werden kann, wo Strukturreformen oder Auslagerungen angezeigt und wo weitere Entflechtungen zwischen Bund und Kantonen möglich sind.

Die Aufgabenüberprüfung erfolgt in mehreren Phasen. Eine erste Phase der methodischen und konzeptionellen Vorbereitung wurde im Frühjahr 2006 abgeschlossen. In der zweiten Phase findet die eigentliche Aufgabenüberprüfung statt, aus welcher Reform- und Abbauvorschläge abgeleitet werden. In einem Prozess werden diese Vorschläge verdichtet und konkretisiert. Sie sollen dem Bundesrat bis Ende 2007 in Form eines Aktionsplans, der in die Legislaturplanung 2007-11 einfliesst, zum Beschluss unterbreitet werden. In einer dritten Phase wird der Aktionsplan im Rahmen eines Dialogs mit interessierten politischen Kreisen bewertet, konsolidiert und verabschiedet. Die Umsetzung des Aktionsplans mit den erforderlichen gesetzlichen Anpassungen ist im abschliessenden vierten Schritt vorgesehen. Seitenanfang

 


© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems,
Köln, 2020-06-29
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