Gender Mainstreaming

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.12)

1 Definition

Gender Mainstreaming ist ein Anwendungsfall von Diversität / Diversitätsmanagement, der Verpflichtung, der Verschiedenartigkeit der Menschen Rechnung zu tragen und eine Diskriminierung zu vermeiden.  

2 Weitere Informationen

2.1 Quellen der Verpflichtung zu Gender Mainstreaming

Die Verpflichtung zu Gender Mainstreaming ergibt sich unter anderem aus: 

Art. 2 des EG-Vertrages (Amsterdamer Vertrag):

Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes ... in der ganzen Gemeinschaft ... die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.

sowie Art. 3 Absatz 2 dieses Vertrages:

Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männdern und Frauen zu fördern.

Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU, Leitlinie Nr. 19, verpflichten dazu, "einen Gender Mainstreaming-Ansatz zugrunde zu legen", und verwenden damit diesen Begriff für die in Art. 3 Abs. 2 formulierte umfassende Verpflichtung.

Die EU-Kommission hat ein umfangreiches Arbeitsprogramm zur Umsetzung dieser Verpflichtungen und veröffentlicht einen jährlichen Bericht zur Chancengleichheit in Europa (jeweils aktuell zu erreichen über die Website der EU: http://europa.eu.int/).

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2.2 Weitere Definitionen

EU-Kommission

Gender Mainstreaming bedeutet für die Europäische Union die "Einbeziehung der Dimension der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Politikfeldern und Aktivitäten der Gemeinschaft ... In allen Phasen des politischen Prozesses – Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluation – (wird) der Geschlechterperspektive Rechnung getragen. Ziel ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern." (Website Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, Thema "Gender Mainstreaming" der EU-Kommission)[1]

Definition der Bundesregierung
auf der Website http://www.gender-mainstreaming.net/, Link "Definition", übernommen am 05.05.2002;

von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können. Seitenanfang


Anmerkungen B. K.
1. Ergänzt werden sollte der Katalog der "Aufträge" in der Definition der Bundesregierung um

als zentrale Aufgabenbereiche.

2. "Steuerung" ist nicht identisch mit "Controlling".
Besser wäre die Formulierung des letzten Punktes der Aufgabenliste:

Das würde konkret bedeuten, dass das Controlling Daten sammelt und aufbereitet, die es erlauben, die Situation der Geschlechter und die Verwirklichung der Chancengleichheit zu beurteilen.

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2.3 Sprachgebrauch in wissenschaftlichen Arbeiten und Veröffentlichungen

Ein Problem stellt die Verpflichtung zu Gender Mainstreaming auch in wissenschaftlichen Arbeiten und in Veröffentlichungen dar. Dabei ist zu beachten, dass es in der Regel nicht um konkrete Personen, sondern um die Bezeichnung von Rollen geht, so dass in der einheitlichen Verwendung der männlichen Form ebenso wenig eine Diskriminierung von Frauen zu sehen ist wie in der Verwendung des Wortes "Person" für Männer. Das wird deutlich etwa in der Aussage "Frauen sind die vernünftigeren Autofahrerinnen", die keinen Sinn ergibt[3], Sinn ergibt nur die Aussage "Frauen sind die vernünftigeren Autofahrer": "Autofahrer" ist hier also Gattungsbegriff und besagt nichts über das Geschlechts der Menschen, um die es geht. Entsprechendes würde gelten für Aussage wie "Frauen sind die im statistischen Durchschnitt schlechter bezahlten Arbeitnehmer" ("Frauen" als Teilmenge der Menge "Arbeitnehmer").

Eine Klarstellung zum Sprachgebrauch könnte wie folgt formuliert werden:

Anmerkung zum Sprachgebrauch

In dieser Arbeit werden Personen und Institutionen in ihrer Rolle als Akteure, Adressaten oder Betroffene mit der männlichen Form des jeweiligen Wortes bezeichnet. Dabei handelt es sich um die Verwendung des generischen Maskulinums entsprechend den Erläuterungen in Wikipedia[2]. Soweit aus dem Kontext plausibel, sind damit auch jeweils natürliche Personen des weiblichen Geschlechts gemeint bzw. Institutionen mit weiblichem oder sächlichen Namen (z. B. das Institut X, die Gesellschaft Y als der Auftraggeber).

© Krems - Online-Verwaltungslexikon olev.de - 2011-01-02

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Anmerkungen

Zurück zum Text Abrufdatum 2.1.2010. Siehe dort auch weitere Informationen zur Problematik, u. a. EU- und völkerrechtliche Grundlagen der Verpflichtung zu Gender Mainstreaming
Zurück zum Text zum Stichwort „generisches Maskulinum“, abgerufen am 2.1.2010
Zurück zum Text Beispiel übernommen von Wikipedia, ebd.

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