Güter, Güterarten
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.3)
Inhalt | |
Definition | |
Güterarten | |
Öffentliche Güter | |
Aufgaben des Staates | |
... und Selbstverwaltung (Allmende) | |
"Tragik der Allmende"? | |
... bei Adam Smith |
1 Definition
Mittel zur Erfüllung von Bedürfnissen gleich welcher Art (Nahrungsmittel (Konsumgüter), Maschinen (Investitionsgüter), Informationen (Beratung, Bauplanung: Dienstleistungen) usw). Wegen der prinzipiellen Unbegrenztheit menschlicher Bedürfnisse sind die meisten Güter "knapp". Das gilt bereits in der Pflanzen- und Tierwelt (Konkurrenz um Licht, Wasser, Nährstoffe/Nahrung, Zuwendung, Stellung in der Herde/im Rudel usw.), ist also entgegen einer weit verbreiteten Ideologie kein Ergebnis menschlicher (System-) Entscheidungen und deshalb prinzipiell nicht änderbar.
Für den Menschen werden knappe Güter in der Regel[1] zu Wirtschaftsgütern, es stellt sich die Frage des Wirtschaftens, rational erfolgt es nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.
2 Weitere Informationen
2.1 Güterarten
Für die Abgrenzung zwischen privater und staatlicher / öffentlicher Tätigkeit ist die Unterscheidung folgender Arten von Gütern wichtig:
- Öffentliche Güter kommen einer unbestimmten Allgemeinheit zugute, die Nutzung durch einen Menschen beeinträchtigt nicht die Nutzungsmöglichkeiten anderer (keine "Rivalität im Konsum"), z. B. Frieden, öffentliche Sicherheit, Hochwasserschutz, Straßenbeleuchtung. In diesen Fällen kann auch niemand von der Nutzung ausgeschlossen werden.
- Als Mautgüter werden öffentliche Güter bezeichnet, bei der keine Rivalität im Konsum besteht, die aber gegen ein Entgelt angeboten werden mit der Folge, dass ausgeschlossen wird oder werden soll, wer dieses Entgelt nicht bezahlt. Beispiele: gebührenfinanzierter Rundfunk, Straßen, Brücken.
- Allmendegüter wurden nicht vom Staat hergestellt, sondern z. B. von der Natur bereit gestellt oder durch frühere Generationen geschaffen.
- Private Güter werden auf einem Markt angeboten, wer sie erwirbt, besitzt sie damit unter Ausschluss Anderer (Beispiel: Konsumgüter, Plätze in einem Musical).
- Meritorische Güter sind zwar Güter mit Rivalität im Konsum, z. B. Studienplätze, könnten privatwirtschaftlich angeboten werden, werden jedoch wegen politisch nicht gewollter Folgen als öffentliche Leistungen bereitgestellt.
|
2.2 Aufgaben des Staates
2.2.1 Staatliche Verantwortung, gesellschaftliches Potenzial?
Die Art des Gutes hat Bedeutung für die Frage, ob der Staat dieses Gut zum Gegenstand seiner Tätigkeit machen soll oder nicht. Die Frage stellt sich insbesondere für Meritorische Güter und Mautgüter, die auch und vor allem Gegenstand etwa von Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP / PPP) sein können.
Heute besteht aber auch weitgehend Konsens, dass selbst die öffentlichen Güter nicht allein durch staatliches Handeln entstehen bzw. auf einem gewünschten Niveau erreichbar sind, sondern gesellschaftliche Faktoren und Akteure daran mitwirken, so dass es darauf ankommt, dass der Staat sein eigenes Handeln im Interesse der Wirksamkeit darauf einrichtet bzw. die gesellschaftlichen Prozesse und Akteure unterstützt und beeinflusst. Ihm kommt also eine Gewährleistungsverantwortung zu, nicht unbedingt eine Leistungsverantwortung (siehe Verantwortungsarten, sowie zu Handlungs- und Verantwortungsfragen allgemein die Beiträge zu aktivierender Staat, Neue Verwaltungssteuerung (NSM/NPM), Wirkungsorientierter Verwaltungsführung).
2.2.2 Speziell Allmende: Nicht nur "Staat oder Markt" bei der Nutzung von Gemeingütern
Für Gemeingüter gibt es die weiterhin verbreitete Ansicht, dass eine effiziente Nutzung staatliche Regulierung oder die Überführung in Privateigentum erfordern. Dagegen haben Elinor Ostrom und andere durch empirische Studien weltweit nachgewiesen, dass es eine effektive und effiziente Verwaltung durch die Nutzer selbst gibt, und die Voraussetzungen für das Funktionieren solcher Gestaltungen erforscht. Elinor Ostrom erhielt dafür 2009 den Wirtschafts-Nobelpreis.
Deshalb existiert die von Garrett Hardin 1968 beschriebene "Tragik der Allmende"[2] auch nicht, jedenfalls nicht in einer unbedingten Form, wie sie gern vertreten wird[3].
2.3 Aufgaben des Staates bei Adam Smith
Die Aufgabe des Staates, für öffentliche Güter zu sorgen, hat bereits Adam Smith 1776 beschrieben:
Originaltext (Quelle) | Übersetzung |
According to the system of natural liberty, the sovereign has only three duties to attend to; three duties of great importance, indeed, but plain and intelligible to common understandings:
|
Im System der natürlichen Freiheit hat der Souverän nur drei Pflichten zu erfüllen, die sicherlich höchst wichtig, aber einfach und dem normalen Verstand zugänglich sind:
|
Quelle: Adam Smith: Wealth of Nations, 1776, Buch IV, Neuntes Kapitel, vorletzter Absatz, Formatierung ergänzt. Übersetzung B. K. Siehe auch die ausführlichere Darstellung in Buch V, Erstes Kapitel, Erster bis Dritter Teil. |
|
(C) Online-Verwaltungslexikon olev.de - 2010-10-04 |
Anmerkungen
1 ausgenommen in Familie und Verwandtschaft und innerhalb enger persönlicher Beziehungen, wo Güter in der Regel nicht als Wirtschaftsgüter behandelt werden, es sei denn, dass dies als eine besondere Gestaltungsmöglichkeit für die Beziehungen genutzt wird ("Taschengeld" gegen Mithilfe im Haushalt, Verrechnung der Kosten der Nutzung des Autos, wenn die jeweiligen Familienmitglieder eigene Einkünfte haben, usw.). Das ist dann aber weniger ein Thema der Wirtschaftswissenschaften als der Psychologie oder Soziologie.
2 Garrett Hardin: The Tragedy of the Commons. In: Science, 162(1968): 1243-1248. Online-Quelle.
3 Zum Beispiel Rolf Dobelli in dem Sachbuch-Bestseller "Die Kunst des klaren Denkens. 52 Denkfehler, die Sie besser anderen überlassen". München 2011, S. 77-79. Hier erlag er dem "Confirmation Bias", wie er mitteilte, als er auf die Arbeiten von Ostrom hingewiesen worden war (Quelle: E-Mail von Rolf Dobelli).
2013-11-08