Norm

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.11)

1 Definition

Regel, die abstrakt (unabhängig von konkreten Einzelfällen im voraus) Verhalten vorschreibt, mit je nach Normart unterschiedlichen Folgen, z.B. Reaktionen des Rechtssystems und möglicherweise zwangsweiser Durchsetzung bei Rechtsnormen, ohne rechtliche Durchsetzung bei sozialen und wirtschaftlichen Normen (soweit nicht das Recht auf soziale Normen Bezug nimmt und ihnen damit Geltung verschafft).

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2.1 Bedeutung im Recht

Rechtsnormen sind Normen mit Reaktionsmöglichkeiten des Rechtssystems, oft, auch in Gesetzen, als "Gesetz" bezeichnet. Es gilt im Zweifel sinngemäß § 2 des Einführungsgesetzes zum BGB: "Gesetz im Sinne des Bürgerliches Gesetzbuches und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm." "Gesetz" und "Rechtsnorm" sind in diesem Sinne also gleichbedeutend und umfassen neben förmlichen Gesetzen der jeweils zuständigen Gesetzgebungsorgane z. B. auch Rechtsverordnungen und Satzungen.

2.2 Bedeutung in anderen Bereichen / in anderem Kontext

Soziologisch: kontrafaktisch stabilisierte Verhaltenserwartung (an der auch bei Enttäuschung festgehalten wird - Luhmann, Rechtssoziologie. 2. Aufl., 1983)

Technische Norm: Festlegung der Eigenschaften von Einheiten (Prozesse, Strukturen, Resultate, Geräte, Bauten, Bauteile, Systemelemente usw.), auch von Mess- und Beurteilungsverfahren.

Sprachnorm: Festlegung der Bedeutung von Wörtern und Kombinationen von Wörtern (z. B. Definitionen in DIN-Normen), sie sind in der Regel Teil anderer Normen (sowohl soziologischer, technischer wie Rechtsnormen).

Normen der Wirtschaft, d. h. Übereinkünfte von Wirtschaftssubjekten (z. B. in Normungsinstitutionen, »DIN), die technische, aber auch andere Normen schaffen, z. B. Regeln für Qualitäts- und Umweltmanagement.