Verwaltungsmodernisierung
in der Schweiz
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon
olev.de - Version 0.8)
http://www.sgvw.ch/d/dossiers/Seiten/dossier_21.aspx
NPM in den Kantonen - Stand der Reformen und parlamentarische Steuerungsinstrumente
Die Bedingungen unter denen die wirkungsorientierte Verwaltungsführung in den Kantonen umgesetzt wird, unterscheiden sich massgeblich. Entsprechend unterscheiden sich auch die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Kantonsparlamente. ...»
Die Schweiz in Zahlen: http://www.schweizerseiten.ch/infoschweiz.htm, 03.03.2010
Intern. Abkürzung: CH
Fläche: 41.293,2 km²
Höchster Punkt: Monte Rosa (4.634 m)
Einwohner: 7,07 Mio.
Bevölkerungsdichte: 171 Einw./km²
Hauptstadt: Bern
Regierungssitz: Bern
Staatsform: Parlamentarische Bundesrepublik (seit 1848)
Verwaltungsgliederung: 20 Vollkantone, sechs Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung, 2973 Gemeinden
Die Schweiz ist in weiten Teilen in der Verwaltungsmodernisierung weit fortgeschritten. Z. T. sind die Verfassungen geändert worden, um das Konzept einer neuer Verantwortungsteilung zwischen Parlament und Regierung und Verwaltung umzusetzen, oder es wurden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen geschaffen, die in einem Volksentscheid angenommen werden mussten: die Modernisierung fand also - und findet - mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Allerdings haben sich nicht alle Kantone dem Konzept angeschlossen. Kennzeichnend ist auch die intensive Beteiligung der Fachwissenschaft, die in der Schweiz vergleichsweise zahlreich durch Lehrstühle und Institute für Public Management vorhanden ist.
Auch die Schweizer Bundesverwaltung praktiziert die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV), siehe z. B. das Finanzleitbild und die unten angegebenen Web-Adressen mit weiteren Informationen, z. B. zum Konzept "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget". Die Bundesverwaltung orientiert auch ihr personalpolitisches Konzept daran (siehe die Beiträge zu Personalmanagement und Personalentwicklung und die Website des Eidgenössischen Personalamts).
Im Kanton Zürich wird das Konzept als "Wirkungsorientierte Führung der Verwaltung", "wif!", bezeichnet. Es wurde dort seit 1995 eingeführt, inzwischen evaluiert und 2003 nach 8-jähriger Projektdauer abgeschlossen. Der Modernisierungsprozess wird mit weiteren Projekten fortgesetzt, insbesondere Benchmarking und Qualitätsmanagement.
Weiter verfügbar ist ein Lernprogramm im Internet:
Es verdeutlicht das Konzept des NSM anhand praktischer Beispiele, u.a. der Aufgabe der Arbeitssicherheit.
Das Lernprogramm verdeutlicht, was die Umstellung von Input- zu Outcomesteuerung bringt, wie Verwaltung bei Kosten-, Leistungs- und Wirkungstransparenz funktioniert und wie Controlling die Führungskräfte dabei unterstützen kann.
Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach
ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft
bei.
Art. 126 Haushaltführung
1 Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
Art. 128 Direkte Steuern
1 Der Bund kann eine direkte Steuer erheben: ...
3 Bei der Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen werden die
Folgen
der kalten Progression periodisch ausgeglichen.
Art. 170 Überprüfung der Wirksamkeit
Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des
Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Art. 171 Aufträge an den Bundesrat
Die Bundesversammlung kann dem Bundesrat Aufträge erteilen. Das Gesetz
regelt die Einzelheiten, insbesondere die Instrumente, mit welchen die Bundesversammlung
auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einwirken kann.
Art. 178 Bundesverwaltung
...
3 Verwaltungsaufgaben können durch Gesetz Organisationen und Personen
des öffentlichen oder des privaten Rechts übertragen werden,
die ausserhalb der Bundesverwaltung stehen.
1. Kapitel: Grundlagen
Art. 5
Subsidiarität
1 Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.
2 Der Kanton und die Gemeinden anerkennen die Initiative von Einzelnen und von Organisationen zur Förderung des Gemeinwohls. Sie fördern die Hilfe zur Selbsthilfe.
3 Sie nehmen Aufgaben von öffentlichem Interesse wahr, soweit Private sie nicht angemessen erfüllen.
8. Kapitel: Öffentliche Aufgaben
A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 95
Grundsätze
1 Kanton, Gemeinden und die anderen Träger öffentlicher Aufgaben arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
2 Kanton und Gemeinden stellen sicher, dass die öffentlichen Aufgaben wirkungsvoll, wirtschaftlich, nachhaltig und von der geeigneten Trägerschaft erfüllt werden.
3 Sie prüfen regelmässig, ob die einzelnen öffentlichen Aufgaben notwendig sind.
4 Bevor Kanton und Gemeinden eine neue Aufgabe übernehmen, legen sie deren Finanzierbarkeit dar.
Verfassung des Kantons Zürich, Stand am 10. Januar 2006, übernommen aus der amtlichen Sammlung des Bundesrechts (http://www.admin.ch/ch/d/sr/131_211/a95.html) am 16.04.2006
| Auszug aus der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999: Art. 170 Überprüfung der Wirksamkeit Art. 178 Bundesverwaltung |
| Wirkungsorientierte Verwaltungsführung - WoV in der Schweiz und Österreich: strategische Neuausrichtung von Politik und Verwaltung einschl. wirkungsorientierter Rechenschaftslegung (2006-03-27) |
| Auf dem Weg zum Gewährleistungsstaat: Was ist mit den Leistungen? (Qualität, Versorgungssicherheit, Preise) Ein Blick auf die Problematik aus Schweizer Sicht (2006-04-17) |
3. Informationsquellen (Literatur, Internet-Adressen) |
Literatur
Bundesrat (Schweiz) | Die Verwaltungsreform wird dort vom Personalamt dokumentiert und umfasst insbesondere "FLAG", Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget
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Kanton Zürich | http://www.wif.zh.ch/ | Reform-Website des Kantons, der die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung unter der Bezeichnung "wif" umsetzt. Das Lernprogramm ist unter http://e-learning.wif.zh.ch/ zu erreichen. |
Schweizerische Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften (SGVW) |
Linkliste: |
Die Schweiz ist führend in der Verwaltungsmodernisierung, die von der SGVW dokumentiert und vorangetrieben wird. Die Website versteht sich als Wissensportal über den öffentlichen Sektor und bietet u.a. umfangreiche Linklisten, thematisch sortiert. |
Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern | http://www.kpm.unibe.ch/ | Das KPM ist eine interfakultäre Einheit, geleitet von Prof. Dr. Andreas Lienhard (Staats- und Verwaltungsrecht), Prof. Dr. Andreas Ladner (Politikwissenschaft), Dr. Reto Steiner (Betriebswirtschaftslehre) und Dr. Adrian Ritz (Betriebswirtschaftslehre). Es betreibt u.a. das Wissensportal der SGVW. |
Kompetenzzentrum für Public Management des IOP der Universität Bern | http://www.iop.unibe.ch/ Public-Management/ |
Das Instituts für Organisation und Personal - IOP - wird geleitet von Prof. Dr. Norbert Thom. Über die Website sind u.a. Informationen über die Evaluation der Einführung von FLAG in der Schweizerischen Bundesverwaltung verfügbar. |
Public Management Center of Excellence (PMSE) der Universität St. Gallen | http://coc.idt.unisg.ch/ org/idt/pmce.nsf/ |
Teil des Instituts für Öffentliche Dienstleistungen und Tourismus, geleitet von Prof. Dr. Kuno Schedler. Es informiert u.a. mit einem Newsletter über aktuelle Entwicklungen. |
Anmerkungen
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© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems, Köln, 2010-03-03 | http://www.olev.de/n/nsm.htm |