Die Stellenbeschreibung ist eine verbindliche, schriftliche „Abbildung“ einer Stelle, in der die vom Stelleninhaber zu erfüllenden Aufgaben und Befugnisse festgelegt sind. Die Stellenbeschreibung ist gleichzeitig Arbeitsplatz-, Funktions- und Positionsbeschreibung.
Ziele der
Stellenbeschreibung:
Sicherung der
Qualität der Aufgabenerfüllung,
klare und
eindeutige Regelung der Zuständigkeiten,
Unterstützung
bei der Planung personeller Maßnahmen,
Hilfe bei der
Durchführung von Stellenbewertungen.
Elemente der Stellenbeschreibung:
1. Instanzenbild:
Bezeichnung
und Nummer der Stelle,
Nummer der
Organisationseinheit, zur der die Stelle gehört,
Über- und
Unterordnungsverhältnisse,
ggf.:
Vertretung;
2. Aufgabenbild:
Ziel der
Stelle,
der Stelle
zugeordnete Einzelaufgaben (mit
Zeitanteilen[1])),
Befugnisse
(Kompetenz) des Stelleninhabers,
Verantwortung
des Stelleninhabers
3. Kommunikationsbild:
Informationsbeziehungen,
Einbindung der
Stelle in Arbeitsgruppen, Gremien und Ausschüsse
4. Besetzungsbild:
persönliche
und fachliche Anforderungen an den Stelleninhaber, z. B. Ausbildung, Berufserfahrung,
Leistungsstandards
Zusammenhang mit der Kosten- und Leistungsrechnung
Voraussetzungen für die Verwendung einer Stellenbeschreibung:
·Die
Stellenbeschreibung sollte für die gesamte Behörde einheitlich erstellt werden.
·Die
Stellenbeschreibung darf nicht zu alt sein, etwa alle 1 bis 2 Jahre ist eine Aktualisierung
notwendig.
Nachteile einer Stellenbeschreibung sind:
· sehr hoher Aufwand für Erstellung und Aktualisierung (ungefähr ein Tag pro Stelle),
· Gefahr der organisatorischen Erstarrung,
· Abnahme der Bereitschaft, neue Aufgaben zu übernehmen, und der Initiative der Mitarbeiter: „Das brauche ich nicht zu tun, das gehört nicht zu meinen Aufgaben!“
Wegen des hohen Aufwands bei der Erstellung und der ständigen Aktualisierung einer Stellenbeschreibung sollte sorgfältig geprüft werden, ob dieser Aufwand vertretbar ist oder ob die anderen Dokumente (Organigramm und Geschäftsverteilungsplan) nicht zur Dokumentation des Aufbaus des Betriebs ausreichen.
Quelle: Skript Sommer
[1]) Zeitanteile sind wichtig für die tarifliche Eingruppierung, aber für Zwecke der Organisationsgestaltung nicht notwendig und in der Bundesverwaltung auch nicht allgemein üblich. (Kr)