1.           Stellenbeschreibung

Die Stellenbeschreibung ist eine verbindliche, schriftliche „Abbildung“ einer Stelle, in der die vom Stelleninhaber zu erfüllenden Aufgaben und Befugnisse festgelegt sind. Die Stellenbeschreibung ist gleichzeitig Arbeitsplatz-, Funktions- und Positionsbeschreibung.

Ziele der Stellenbeschreibung:

Sicherung der Qualität der Aufgabenerfüllung,

klare und eindeutige Regelung der Zuständigkeiten,

Unterstützung bei der Planung personeller Maßnahmen,

Hilfe bei der Durchführung von Stellenbewertungen.

Elemente der Stellenbeschreibung:

1. Instanzenbild:

Bezeichnung und Nummer der Stelle,

Nummer der Organisationseinheit, zur der die Stelle gehört,

Über- und Unterordnungsverhältnisse,

ggf.: Vertretung;

2. Aufgabenbild:

Ziel der Stelle,

der Stelle zugeordnete Einzelaufgaben (mit Zeitanteilen[1])),

Befugnisse (Kompetenz) des Stelleninhabers,

Verantwortung des Stelleninhabers

3. Kommunikationsbild:

Informationsbeziehungen,

Einbindung der Stelle in Arbeitsgruppen, Gremien und Ausschüsse

4. Besetzungsbild:

persönliche und fachliche Anforderungen an den Stelleninhaber, z. B. Ausbildung, Berufserfahrung,

Leistungsstandards

Zusammenhang mit der Kosten- und Leistungsrechnung

Voraussetzungen für die Verwendung einer Stellenbeschreibung:

·Die Stellenbeschreibung sollte für die gesamte Behörde einheitlich erstellt werden.

·Die Stellenbeschreibung darf nicht zu alt sein, etwa alle 1 bis 2 Jahre ist eine Aktualisierung notwendig.

Nachteile einer Stellenbeschreibung sind:

·      sehr hoher Aufwand für Erstellung und Aktualisierung (ungefähr ein Tag pro Stelle),

·      Gefahr der organisatorischen Erstarrung,

·      Abnahme der Bereitschaft, neue Aufgaben zu übernehmen, und der Initiative der Mitarbeiter: „Das brauche ich nicht zu tun, das gehört nicht zu meinen Aufgaben!“

Wegen des hohen Aufwands bei der Erstellung und der ständigen Aktualisierung einer Stellenbeschreibung sollte sorgfältig geprüft werden, ob dieser Aufwand vertretbar ist oder ob die anderen Dokumente (Organigramm und Geschäftsverteilungsplan) nicht zur Dokumentation des Aufbaus des Betriebs ausreichen.

 

 

Quelle: Skript Sommer

 



[1])  Zeitanteile sind wichtig für die tarifliche Eingruppierung, aber für Zwecke der Organisationsgestaltung nicht notwendig und in der Bundesverwaltung auch nicht allgemein üblich. (Kr)