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Best-Practice-Kriterien
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon
olev.de, Version 1.12)
Im Rahmen von Best Practice zu beachtende Kriterien für die Bewertung der Lösungen/Vorgehensweise anderer als vorbildlich und nachahmenswert.
2. | Weitere Informationen |
Kriterien dafür, dass das beobachtete Beispiel (Produkt/Leistung, Produktionsweise, Element, Verfahren usw.) auf andere Organisationen/Organisationsbereiche übertragbar ist, sollten sein:
What's best practice?
Copy with pride. |
Was ist "best practice"?
Mit Stolz abkupfern. |
Wie bei allen neuen Instrumenten besteht die Gefahr von Anwendungsfehlern, die den Erfolg zunichte machen, weil die Bedingungen, unter denen diese Instrumente erfolgreich gewesen sind, nicht erkannt oder beachtet worden sind (s. dazu auch die Erläuterungen zum situativen Ansatz). Deshalb sind die genannten Kriterien wichtig, um vorschnelle Schlüsse aus Vergleichen zu vermeiden.
Sie orientieren sich an Keehley, Patricia et al.: Benchmarking for Best Practices in the Public Sector: Achieving Performance Breakthroughs in Federal, State and Local Agencies. San Francisco 1996, S. 269:
These criteria include successful over time, quantifiable results, innovative, recognized positive outcome, repeatable or replicable with limited modifications, has local importance and not linked to unique situations which makes it transferable to other organizations.
1. Deming, der "Vater des TQM", warnt nachdrücklich vor einer unbesonnenen Übernahme fremder Rezepte. Er weist darauf hin, dass es immer komplexe Systeme sind, in die diese Regeln eingepasst sind, und man sie deshalb nur übernehmen kann, wenn man die eigenen Prozesse und das fremde System vollständig verstanden hat. Daraus folgt seine 14. Management-Regel:
"Übernehme Methoden und Verfahren anderer erst dann, wenn sämtliche Grundlagen und Voraussetzungen bekannt sind und verstanden werden!"
(The Swiss Deming Institute, http://www.deming.ch/regeln/regel14.html, übernommen am 05.07.2002)
Bei der Übernahme von Kennzahlen als Steuerungsinstrument ebenso wie bei der Übernahme von Verfahren wird in Deutschland gegenwärtig nicht bedacht, dass Instrumente missbraucht werden können. Es fehlt die Verbindung zu der eigentlich ebenfalls aktuellen und durch Maßnahmen angegangenen Problematik der Korruption (als einer der Missbrauchsmöglichkeiten) - ein ganzheitliches Vorgehen muss aber auch diese Aspekte einbeziehen! S. dazu die Informationen zu Kennzahlen hier im Online-Verwaltungslexikon.
Ein weiterer Aspekt ist die mögliche Anreizwirkung. Es wird nicht gemessen, was ist, sondern die Arbeit wird so gestaltet, dass sie möglichst "Punkte" bringt. Juristen bekannt ist die Folge, wenn die Arbeitsbelastung in der Justiz über die Zahl von Fällen gemessen wird: wenn mehrere Beteiligte vorhanden sind, werden Verfahren geteilt, dann zählen sie mehrfach. In der Arbeitsverwaltung gab es für den Bearbeiter einen Punkt für die Vermittlung einer Hausfrau in einen Nebenjob von 3 Stunden wöchentlich ebenso wie für die - wesentlich aufwändigere - Vermittlung eines Langzeitarbeitslosen, usw.
Die Diskussion nach der Bildungsstudie PISA (2000 ff.) ist ein Musterbeispiel
für Fehlbeurteilungen. Eine methodisch korrekte Auswertung der Ergebnisse
der internationalen Vergleichsstudie in dem empfehlenswerten Aufsatz von Ludger
Wößmann: Familiärer Hintergrund, Schulsystem und Schülerleistungen im internationalen
Vergleich. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 21-22/2003, S. 33-38, http://www.bpb.de/files/J5B0W9.pdf
(2003-10-12). Die meisten Schlussfolgerungen in der öffentlichen Diskussion
sind methodisch nicht korrekt!
© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt
Krems, Köln, 2012-01-31 |