"Kunden" der öffentlichen Verwaltung
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.02)

1. Definition

Der Nachfrager nach und Abnehmer eines Produktes, d. h. auch einer Dienstleistung. Im weiteren Sinne werden von der KGSt für Qualitätsmanagement auch der Bürger als Steuerzahler und öffentliche Belange wie der Umweltschutz als "Kunden" verstanden. Diese Erweiterung des Kundenbegriffs ist problematisch, weil diese "Kunden" sich nicht selbst artikulieren können und in dieser wichtigen Funktion nur fiktiv "Kunden" sind.

2.  Material / Hinweise

Wegen der Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung unterscheidet die KGSt die folgenden 10 Kundentypen.

Kundengruppen/-typen der öffentlichen Verwaltung und Analogien zur Wirtschaft (KGSt Bericht Nr. 6/1995, S. 32)
 
Kundentyp in der öff. Verw.

Analogie zur Wirtschaft

1.
Die Bürger als Teil der örtlichen Gemeinschaft

Die Allgemeinheit, die ein Unternehmen (Logo, Produkte) kennen soll

2.
Die Bürger als Adressaten belastenden Verwaltungshandelns

Säumige Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren

3.
Die Hilfe-Empfänger

Der Versicherungsnehmer, der einen Versicherungsfall zu seinen Gunsten reguliert sehen möchte

4.
Die Nutzer öffentlicher Einrichtungen (Gemeingebrauch)

Raucher/Nichtraucher im Restaurant

5.
Die Nutzer von Einrichtungen gegen Entgelt

Die Empfänger privater Dienstleistungen

6.
Die Nutzer von Einrichtungen mit Monopolcharakter

Kunden der einzigen Bank am Ort

7.
Die Zuwender

Der private Sponsor eines Sportvereins

8.
lnteressengruppen/lnvestoren

Hauptkunden/Großaktionäre

9.
Die Nachfrager interner Dienstleistungen

Identisch

10.
Die Mitarbeiter/innen

Identisch

Ausführlichere Beschreibungen im Bericht, a. a. O., S. 27 ff.

© Copyright: 2007-01-12 Burkhardt Krems, Köln, 2007-01-12