Delegation

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.02)

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1 Definition

Allgemein: Übertragung. Im organisatorischen Sinne kommen in Betracht: die Übertragung von Aufgaben, von (Entscheidungs-) Befugnissen und von Verantwortung. Ohne weitere Hinweise wird mit Delegation zumeist die Übertragung der Entscheidungsbefugnis in Gestalt des Zeichnungsrechts verstanden. Dies entspricht dem AKV-Prinzip, der Forderung der Organisationslehre, dass "grundsätzlich" Aufgaben, Kompetenzen (= Befugnisse, vor allem das Zeichnungsrecht) und Verantwortung deckungsgleich sein sollten. Delegation ist nicht identisch mit kooperativer Führung: diese bezieht Mitarbeiter bei Führungsentscheidungen ein, Delegation dagegen überträgt in der Regel Entscheidungsbefugnisse bei Sachentscheidungen.

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2.1 Führungskonzept "Delegation"

Mit der Delegation des Zeichnungsrechts spaltet sich die Verantwortung in Handlungs- und Führungsverantwortung: für Fehler ist derjenige verantwortlich, der gehandelt hat, also der Delegationsempfänger, denn sonst macht die Delegation keinen Sinn. Die Führungskraft hat aber die Führungsverantwortung dafür,

so die klassische Definition im Rahmen des Harzburger Modells, mehr siehe Verantwortungsarten. Vorausgesetzt wird dabei, und für die Praxis von entscheidender Bedeutung, dass die Delegation richtig gestaltet und praktiziert worden ist: die vertretbare Definition der Aufgaben und Befugnisse und dir richtige Handhabung auch im Einzelfall: Grundsatzfragen und Entscheidungen besonderer Bedeutung können nicht delegiert werden, sie müssen in der Hand der Führungskraft bleiben.

Zwischenbemerkung: Das ist heute kein ausreichendes Führungskonzept mehr, aber Mindeststandard, der nicht unterschritten werden sollte! Siehe zur Diskussion unten.

Je nach Befugnissen umfasst die Führungsverantwortung darüber hinaus die Verantwortung für die richtige Organisation, z. B. für geeignete Strukturen, geordnete Prozesse, Prozessdokumentation, Qualitätssicherung/-management, um möglichst fehlerfreie Ergebnisse zu erreichen, entstehende Fehler zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren (Fehler und/oder Fehlerfolgen zu beseitigen, Fehlerursachen zu ermitteln und abzustellen). Die Instrumente zur Wahrnehmung dieser Führungsverantwortung umfassen im Rahmen einer modernen Verwaltungssteuerung auch neue Instrumente, z. B. den Abschluss und die Durchführung von Zielvereinbarungen und die Gestaltung des Controllingsystems.

Delegation des Zeichnungsrechts ist das Gegenteil von Rangspezialisierung.

2.2 Führungsverantwortung als Rechtsfrage: Haftung für den Verrichtungsgehilfen

Juristisch relevant ist die Problematik als Haftung für den Verrichtungsgehilfen: tritt ein Schaden ein, haftet der Geschäftsherr, es sei denn, er kann sich entlasten ("exkulpieren"), wie es § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB regelt:

"Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet" [...] hat.

Zur "Leitung der Verrichtung" gehört, was oben definiert wurde: Anleitung, Information und Kontrolle.

Unabhängig davon haftet der Geschäftsherr jedoch für Organisationsverschulden - als eigene Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeit, wenn die Aufgabenerledigung nicht so organisiert ist, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf zu erwarten ist. Klärungsbedürftig dürfte sein, ob das heute auch die Verwendung eines akzeptierten System des Qualitätsmanagements erfordert: das sollte zu fordern sein, weil heute möglich und in vielen Bereichen Standard. Auch der Gesetzgeber hat zum Beispiel im Gesundheitswesen Qualitätsmanagement zur Pflicht gemacht und damit dokumentiert, dass das eine zulässige Anforderung an die Qualität der Leistungserbringung darstellt.

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2.3 Zur Kritik des Führungskonzepts und des "Harzburger Modells"

Kritik ist unberechtigt, wenn die Führung bisher nicht einmal die Grundprinzipien beachtete, wie es in der Praxis vorzufinden ist: die Mitarbeiter treffen wichtige Entscheidungen, die Führung hält sich raus, hinterher ist niemand verantwortlich. Die Kritik muss immer sagen, womit sie vergleicht. Und in schlechten Verwaltungen ist das Harzburger Modell ein großer Schritt voran. Ansonsten ist allgemein akzeptiert, dass das Konzept selbst zu kurz greift, wenn es sich auf die Anforderungen beschränkt, die seinerzeit formuliert worden sind. Mehr im Beitrag zu Management.

Delegation ist ein Kernelement auch des "Management by Objectives (MbO)".

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3 Quellen

Zum Harzburger Modell und der Entwicklung eines umfassenden Management-Konzepts: