Outsourcing
(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 1.11)


1. Definition

Beschaffung von Vorleistungen von Dritten (Gütern oder Dienstleistungen) statt eigener Herstellung und damit Reduzierung der Fertigungstiefe (= Leistungstiefe) und Konzentration auf das Kerngeschäft. Möglich vor allem bei der Erstellung interner Produkte (Wahrnehmung mittelbarer Aufgaben), z. B. Druck, Transport, IT-Ausstattung, Wartung und Anwenderunterstützung, Liegenschaftsmanagement (Facility Management). Es wird nicht das Kerngeschäft / die öffentliche Aufgabe / das externe Produkt selbst abgegeben.

Als "Outsourcing" wird auch der Prozess der Übertragung auf einen "Outsourcer", d. h. einen externen Anbieter der entsprechenden Leistungen, bezeichnet.

Variante oder Gegenteil: Insourcing. Beachte: der Sprachgebrauch in der öffentlichen Verwaltung ist nicht gefestigt, es kann abweichende Verwendungen der Begriffe "Outsourcing", "Insourcing", Contracting Out usw. geben.nach oben


2. Weitere Informationen
Outsourcing - Online-Verwaltungslexikon

Bei der Entscheidung über Outsourcing ist der Vergleich zwischen eigener Erstellung und Fremdbezug der Leistung nicht immer auf Vollkostenbasis vorzunehmen, es kann u. U. sinnvoll sein, auf der Grundlage eines Deckungsbeitrages zu kalkulieren. Bei der Entscheidung über Outsourcing ist auch die Rückübernahme in Eigenerstellung - Insourcing - so zu regeln, dass sie nach Vertragsende problemlos erfolgen kann - bzw. der Outsourcer gewechselt werden kann[FN1]. Im übrigen ist nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit eine Gesamtbetrachtung des nachhaltigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses erforderlich. Entsprechendes gilt bei der Prüfung von Insourcing.

Abgrenzung zu Contracting Out: Die Dienstleistung wird noch von der öffentlichen Verwaltung selbst erbracht, nur Teilleistungen werden eingekauft. Beim Contracting Out dagegen wird die Dienstleistung auf einen anderen Anbieter übertragen, die Verantwortung bleibt aber bei der öffentlichen Verwaltung.

Abgrenzung zur Privatisierung: Die Übertragung der gesamten öffentlichen Dienstleistung (des externen Produkts) auf einen privaten Träger wird üblicherweise nicht mehr als Outsourcing, sondern als Privatisierung bezeichnet. Auch kann Outsourcing auf einen öffentlichen Träger erfolgen (z. B. Übertragung der Beschaffung auf das Beschaffungsamt des BMI): entscheidend ist die Verlagerung nach außen. Gegenteil: Insourcing. »Single Sourcing, »Privatisierung, Outsourcing kein Erfolgsfaktor? Studie des Fraunhofer-Instituts ISI.


Anmerkungen

[1] Dieser Hinweis wurde übernommen von Ursula Sury: Outsourcing - Gut durchdacht ? In: Informatik Spektrum 26/1, Februar 2003, S. 45-46. Sie weist auch für den besonders häufigen - und wichtigen - Fall des IT-Outsourcing auf die Bedeutung hin, die die Übergabe der Daten an den Outsourcer hat. Wegen der zentralen Bedeutung der IT muss auch sichergestellt werden, dass der Outsourcer keine Zurückbehaltungsrechte bei Streit über die Vertragsabwicklung geltend machen kann.


Stand der Bearbeitung dieser Seite: 2003-03-03

http://www.olev.de/nc/abk-info.htm

© Copyright: Prof. Dr. Burkhardt Krems,
Köln,  2009-04-24

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