Leistung

(Beitrag im Online-Verwaltungslexikon olev.de, Version 2.22)

1 Definitionen

allgemein das Ergebnis von Arbeit (von Menschen, von Betrieben und Teilen eines Betriebes, von Maschinen, von Prozessen), sie kann je nach Anwendungsbereich sehr unterschiedlich gemessen werden: in Wirtschaft und Verwaltung vor allem nach Menge und/oder Qualität und/oder (monetärem) Wert und/oder Wirkung, im übertragenen Sinne auch als nicht-monetärer (menschlicher, künstlerischer usw.) Wert.

In der KLR sind die Leistungen deshalb nach Leistungsarten und Leistungsstellen zu erfassen und Leistungsträgern zuzuordnen u nd in einer Leistungsrechnung auszuweisen, parallel zur Kostenrechnung.

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2.1 Leistung und Wirkung

Von der Leistung zu unterscheiden ist die Wirkung im Sinne von Outcome. Das eigentliche öffentliche Anliegen ist in der Regel diese Wirkung, die Leistung nur Mittel zum Zweck (die Beratung von Arbeitslosen ist die Leistung, Zweck ist die Vermittlung von Arbeit bzw. die Verringerung von Arbeitslosigkeit).

2.2 Leistungsbegriff in der Privatwirtschaft

In der Privatwirtschaft wird als Leistung vorrangig der entstandene Wertzuwachs bezeichnet, demensprechend verbucht die privatwirtschaftliche KLR Kosten und Erlöse. Weber (Einführung in das Controlling. 8. Aufl., 1999, S. 206 ff.) weist aber darauf hin, dass das auch für die Privatwirtschaft nicht ausreicht, weil nicht alles monetär gemessen werden kann, u. a. die Leistungen der Verwaltung.

2.3 Leistungsbegriff in der öffentlichen Verwaltung

Das gilt erst Recht und umfassend - auch für die externen Produkte - für die öffentliche Verwaltung, weil ihre Leistungen keinen Marktwert haben und selbst Erlöse nicht ausreichen, um die Erfüllung des Auftrags zu messen: der Beitrag zum Gemeinwohl bliebe dabei unberücksichtigt, also das Besondere der öffentlichen Verwaltung.

Deshalb muss die KLR der öffentlichen Verwaltung die Leistungen nicht-monetär erfassen und in einer entsprechend angepassten Leistungsrechnung darstellen - und darüber hinaus muss die KLR um eine Wirkungsrechnung ergänzt werden (siehe Wirkungsrechnung und den Beitrag "Doppik").

2.4 Menschliche Leistung

Die individuelle menschliche Leistung ist wesentliches Element der Beurteilung (Personal-/Mitarbeiterbeurteilung): Leistungsbeurteilung. Sie ist abhängig von den Einflussgrößen

  Können Befähigung
  Wollen Motivation
  Dürfen Befugnis (durch Organisation und Führung, aber auch durch Rahmenbedingungen und technische Gegebenheiten bestimmt)

LeistungsfaktorenDer Zusammenhang zwischen diesen Faktoren lässt sich in der folgenden Formel ausdrücken: Leistung = Können • Wollen • Dürfen. Ein noch so großes Leistungspotenzial führt nicht zu einer nennenswerten Leistung, wenn die Motivation "null" ist, der/die Beschäftigte sich verweigert, oder durch die Umstände das Potenzial nicht genutzt werden kann. Umgekehrt bringt es wenig, an der Motivation zu arbeiten - ein beliebtes Führungsthema - wenn das Leistungspotenzial den Engpass darstellt oder aber das "Dürfen" es nicht zulässt, die mögliche Leistung abzurufen.

Es ist deshalb immer wichtig,

Konsequenzen für eine Neue Verwaltungsführung: Sie kann ihre anspruchsvollen Ziele (mehr Leistung, weniger Kosten) nur erreichen, wenn das vorhandene Potenzial (Können und Wollen) auch durch Erweiterung des "Dürfens" genutzt wird. Und sie muss Können und Wollen, aber auch die Erweiterung des Könnens durch Personalentwicklung und ggf. durch die Erhöhung der Leistungsbereitschaft = Motivation auf das mögliche Maß anheben.

2.5 Betriebliche Leistungen

Betriebliche Leistungen werden im Rahmen einer Leistungsrechnung für einen bestimmten Zeitraum / eine Rechnungsperiode erfasst (KLR).

Die KGSt bezeichnet in der KLR Teilprodukte als "Leistungen", u. a. wegen der Notwendigkeit der Gebührenberechnung.

Auch bei (rein) technische Systeme spricht man von der Leistung als Ergebnis ihrer Arbeit.

2.6 Verwandte Stichwörter

Kapazität, Auslastung, Leistungsauftrag, Leistungsbeurteilung, Leistungsprogramm, Leistungsrechnung, Leistungsvereinbarung, Leistungsvergleich