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Organisatorisch: Tätigkeit zur Erfüllung von Aufgaben oder Aufträgen. Ökonomisch: menschliche Tätigkeit zur Befriedigung materieller oder geistiger Bedürfnisse des einzelnen oder der Allgemeinheit. Einer der Produktionsfaktoren der Volkswirtschafts- und der Betriebswirtschaftslehre. In der BWL wird zwischen ausführender (unmittelbar wertschöpfender) und dispositiver (leitender) Arbeit unterschieden. 

Arbeitsablauf
der Arbeitsprozess, die Abfolge von Arbeitsschritten zur Erstellung von Leistungen/Produkten, heute vorwiegend ganzheitlich als Geschäftsprozess betrachtet. Workflow ist ein Arbeitsablauf mit besonderer Gestaltung (siehe dort).

Arbeitsanalyse
1. organisatorisch: als Fortsetzung der Aufgabenanalyse systematische Zerlegung (Gliederung) der Aufgaben in ihre gedanklich (!) unterscheidbaren Elemente für die Gestaltung der Aufgabenerfüllung im einzelnen (Ablauforganisation); auch: das Ergebnis dieser Gliederung; 2. personalwirtschaftlich: Ermittlung der an einem Arbeitsplatz vorhandenen Anforderungen als Grundlage für die Arbeitsbewertung (hauptsächlich nach den Anforderungsarten Können, Belastung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen).

Arbeitsanweisung
ablauforganisatorische Regelung für konkrete Aufgaben, Arbeitsprozesse oder Teile davon, die sich an die daran beteiligten Beschäftigten richtet. Die Bezeichnung kann auch anders lauten, da es keinen Standard gibt. 

Arbeitsgruppe
eine i. d. R. aus konkretem Anlass und vorübergehend gebildete Gruppe mit nebenamtlichen Mitgliedern ohne die formale Struktur einer Projektgruppe. Sie kann z. B. den Auftrag haben, ein Vorhaben, das zu klein für ein Projekt ist, durchzuführen, oder konkrete Koordinationsaufgaben erledigen.

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Arbeitsleistung
geleistete (erbrachte) Arbeit pro Zeiteinheit; Arbeitsmenge (z. B. Zahl bearbeiteter Werkstücke), die in einer Zeiteinheit (Stunde, Schicht, Woche) erreicht wird; bei Verwaltungstätigkeiten häufig identisch mit der Netto-Arbeitszeit, wenn und soweit die Leistung nicht anders quantifiziert werden kann (vgl. Normalarbeitsleistung).

Arbeitsplatz
Der räumliche Ort, an dem eine Person arbeitet (ein Arbeitsplatz kann bei mehreren Arbeitsschichten im Laufe eines Tages von mehreren Arbeitskräften verwendet werden); in der öffentlichen Verwaltung häufig ungenau gleichbedeutend mit »Stelle bzw. »Dienstposten verwendet.

Arbeitsproduktivität
Ergiebigkeit von menschlicher Arbeit, gemessen als Verhältnis Output zu Arbeitseinsatz, z. B. Zahl bearbeiteter Werkstücke pro Arbeitsstunde oder Wertschöpfung pro Arbeitsstunde.

ArbeitsteilungFormen der Arbeitsteilung
Zerlegung einer Aufgabe in Teilaufgaben, die von verschiedenen Akteuren (Menschen, Referaten, Unternehmen, Ländern (internationale Arbeitsteilung)) wahrgenommen werden. Die Zerlegung schafft das Folgeproblem der Koordination, weil die Teilbeiträge so organisiert und gesteuert werden müssen, dass sie das gewünschte Ergebnis erreichen. Formen der Arbeitsteilung sind Mengenteilung und Spezialisierung (Zentralisierung). Arbeitsteilung ist ein Merkmal der Aufbauorganisation. Mehr ...

Arbeitswissenschaft »Ergonomie

Art(en)teilung siehe Spezialisierung, zusammenfassend siehe Arbeitsteilung.

ASPA American Society for Public Administration
Die führende US-amerikanische Vereinigung für Verwaltungsmanagement und Partner des United Nations Global Online Network On Public Administration and Finance UNPAN. Sie dokumentiert u.a. den Stand der Wirkungsmessung und Leistungsbewertung von Bundesverwaltung und der Verwaltung der Einzelstaaten (Performance Measurement) und äußert sich gegenüber den neu gewählten Präsidenten mit Vorschlägen zur Reformpolitik.

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Assessment
Einschätzung, Bewertung, vor allem der Befähigung / des Potenzials von Mitarbeitern

Das Assessment Center aus Sicht des "Peter-Prinzips":

" Der Hauptunterschied zwischen getesteten und ungetesteten Angestellten liegt darin, dass die getesteten ihre Stufe der Unfähigkeit ...
in kürzerer Zeit erreichen."

Peter und Hull, Das Peter-Prinzip, 2001, S. 104

Assessment Center (AC)
Eignungsdiagnostischen Verfahren zur Beurteilung der Befähigung, indem mehrere geschulte Beobachter ("Assessoren") das Verhalten der Teilnehmenden z. B. in typischen Situationen aus dem betrieblichen Alltag nach festgelegten Kriterien bewerten. Jedes AC muss speziell für die betriebliche Situation entwickelt werden, das Auswahl-AC für die Anforderungen der zu besetzenden Stelle, das Entwicklungs-AC im Hinblick auf die Verbesserung des Potenzials für die aktuelle sowie ggf. andere Verwendungen, z. B. in Führungspositionen. Das AC soll Eignung und Befähigung zuverlässiger erkennen lassen als andere Instrumente, insbesondere als der Rückgriff auf Beurteilungen in bisheriger Tätigkeit, was jedoch wissenschaftlich nicht gesichert ist, eher im Gegenteil (siehe zusammenfassend den Beitrag "Stress für nix! Zweifel am Assessment-Center" in Bild der Wissenschaft 12/2007). Zu AC ausführlicher siehe den Beitrag von Litzcke, Assessment Center, 2003.

Attribution
Zuschreibung eines ursächlichen Zusammenhangs: den Misserfolg in einer Klausur könnte man sich erklären mit "Ich habe nicht genug gelernt", "Ich bin zu dumm dafür", "Die Aufgabenstellung war unmöglich", "Ich konnte mich nicht konzentrieren, weil es zu laut war". Je nach Erklärung für den Misserfolg wird man andere Konsequenzen ziehen (früher zu lernen anfangen, das Studium aufgeben, sich über die Aufgabenstellung / die Prüfungssituation beschweren).

Praktische Bedeutung:

  1. Menschen tendieren dazu, spontan eine einzige dieser Erklärungsmöglichkeiten auszuwählen, andere nicht zu prüfen, und so Probleme möglicherweise nicht erfolgreich zu lösen und sogar immer wieder in die gleiche ungünstige Situation zu geraten.
  2. Das gilt auch für den Umgang mit Stress.
  3. Wer menschliches Verhalten beeinflussen will, z. B. als Teil der Managementaufgabe, insbesondere im Change Management, sollte damit rechnen, dass Menschen Ereignisse nicht richtig "erklären" - wie es objektiv richtig wäre oder wie man selbst es erklären würde, sondern "attribuieren" und auf dieser Grundlage reagieren, verschiedene Menschen auch verschiedene Attribuierungen vornehmen werden, man also mit unterschiedlichen Erklärungs- und Reaktionsmustern rechnen muss.
  4. Typisch für soziales Verhalten sind auch falsche Zuschreibungen, Attributionsfehler, für die individuelle Dispositionen relevant sein können (z. B. die Tendenz, die Schuld bei anderen zu suchen), aber auch "allgemein menschlich": Kritik wird z. B. eher mit der Situation erklärt, Lob dagegen eher mit eigenen Leistungen oder Eigenschaften.

Audit (engl.: audit)
Systematische Überprüfung und Bewertung durch Fachleute nach vorgegebenen Checklisten. Definition in der Qualitätsnorm ISO 9000:2000: "Systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Nachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um festzustellen, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind". Mehr ...

Aufbauorganisation (neuer Sprachgebrauch: "Struktur(en)")
"Wer macht was?": das Grundgefüge, die Verteilung der Aufgaben auf Aktionseinheiten, also insbesondere die Arbeitsteilung durch Bildung von Stellen/Dienstposten, Referaten, Abteilungen, unter Berücksichtigung der Problematik der Leitungsspanne, sowie die Festlegung der Beziehungen zwischen ihnen (Delegation, Strukturtyp). Konkretere Regelungen (der "Prozesse") enthält die Ablauforganisation.

Bisher wurde die Gestaltung der Aufbauorganisation als Voraussetzung für die Gestaltung der Abläufe betrachtet. Nach modernem Verständnis ist die Gestaltung der Prozesse, die Ablauforganisation, die vorrangige Gestaltungsaufgabe. Nur sie gewährleistet die Produktorientierung und die Erreichung der Ziele (Wirkung, Produktqualität, Kundenorientierung, Kostengünstigkeit usw.).

Im früheren Sprachgebrauch der KGSt: "Institutionelle Organisation".

Aufgabe
Der Begriff wird üblicherweise definiert als die dauerhafte, generalisierte Aufforderung zum Tätigwerden im Interesse der Zielerreichung, im Unterschied zum Auftrag als Aufforderung zum einmaligen Tätigkeitwerden. Allerdings ist das "Ziel" oft sehr allgemein beschrieben und/oder der Bezug zwischen der Tätigkeit und der Zielerreichung ist nicht steuerungsrelevant. Offen bleibt oft auch, wer Kunde der zu erbringenden Leistung ist - und deshalb befragt werden sollte, ob er mit der Leistung zufrieden ist (Kundenbefragung), und welche Wirkung (Outcome) das Tätigwerden haben soll. Deshalb trägt das traditionelle Denken in Aufgaben zur klassischen Fehlsteuerung der Verwaltung bei, die heute durch Produkt- und Ergebnisorientierung (Wirkungsorientierung) korrigiert werden soll, u. a. durch die präzisere Definition der zu erbringenden Leistungen als Produkte, der mit der Leistung beabsichtigten Ergebnisse/Wirkungen (Outcome), präzisiert durch Ziele und Kennzahlen (s. im einzelnen Neue Verwaltungssteuerung (NSM/NPM/WoV)).

In der Sprache des Qualitätsmanagements ist das Denken in Aufgaben Denken aus der Lieferanten- und nicht aus der Kundenperspektive, davon ist also abzuraten.

Aufgabenanalyse
1. systematische Zerlegung (Gliederung) einer Aufgabe in ihre gedanklich (!) unterscheidbaren Elemente, um die "Bausteine" für die Gestaltung der »Aufbauorganisation zu erhalten, insbesondere für die Stellenbildung (= Bildung der Dienstposten; siehe Aufgabensynthese); 2. das Ergebnis dieser Gliederung. Die Zerlegung erfolgt in Teilaufgaben entsprechend den Aufgaben- bzw. Spezialisierungsarten. Eine detailliertere Zerlegung von Aufgaben erfolgt durch die Arbeitsanalyse für die Gestaltung der Ablauforganisation.

Aufgabenarten / Aufgabentypen
1. Nach Befugnissen und organisatorischer Einordnung unterscheidet man Ausführungsaufgaben ("normale" Aufgaben, die keine Weisungs- oder Anordnungsbefugnis gegenüber unterstellten Mitarbeitern umfassen), Leitungs- und Führungsaufgaben (mit Weisungsbefugnissen gegenüber anderen Stellen verbundene Aufgaben) und Unterstützungsaufgaben (Stabsaufgaben, »Stabsstelle); 
2. Unterscheidung nach Aufgabeninhalt: nach Verrichtung, Objekt, Rang, Phase, Zweckbeziehung, Ort des Tätigwerdens, usw.; »Spezialisierungsarten.
3. Aufgabentypologie nach der Standard-KLR des Bundes gliedert nach Tätigkeitsstruktur (repetitive, Auftrags-, Projekttätigkeit), Wettbewerbsumfeld (marktlicher, Quasi-, kein Wettbewerb) und nach Entgeltorientierung (mit / ohne Entgelt). 

Aufgabenkritik
Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung auf Notwendigkeit (Zweckkritik: muss die Aufgabe wahrgenommen werden?) und Wirtschaftlichkeit (Vollzugskritik: ist die Art der Aufgabenwahrnehmung sinnvoll und wirtschaftlich?). Diese Aufgabe wurde in der öffentlichen Verwaltung – mangels anderer Zuständigkeiten und Instrumente - bisher von der Organisationsstelle wahrgenommen, sie ist heute dem strategischen Management oder dem strategischen Controlling zuzuordnen: „Tun wir die richtigen Dinge“. Mehr ...

Aufgabensynthese »Stellenbildung, »Synthese

Aufgabenteilung »Arbeitsteilung

Aufgabenträger
allgemeine Bezeichnung für denjenigen, der eine Aufgabe wahrnehmen soll. Aufgabenträger kann sein: 

Aufsicht
Überwachung, Kontrolle, Steuerung von anderen (Personen, der Tätigkeit von Stelleninhabern, Organisationseinheit, Institutionen, Funktionen innerhalb von Institutionen, aber auch von technischen Einrichtungen). Siehe Aufsichtsarten.

Aufsicht ist eine Managementaufgabe, wird aber in der öffentlichen Verwaltung überwiegend juristisch-technisch, als Frage der rechtlich zulässigen Maßstäbe und Aufsichtsmittel, verstanden. Richtiger wäre, Aufsicht als ein Instrument zur Wahrnehmung der Managementaufgabe zu interpretieren, dabei auch die grundlegende Unterscheidung nach Managementebenen zu verwenden, statt sich an Einzelfallentscheidungen und -ergebnissen zu orientieren. Wirksamer und wirtschaftlicher ist es, sicherzustellen, dass Steuerungsinstrumente (einschließlich Prozessorganisation und Qualitätsmanagement) geeignet und Kapazität und Qualifikation des Managements gewährleistet sind, und eine "Steuerung auf Abstand" z. B. mit Zielvereinbarungen.

Aufsichtsarten
Bei der Aufsicht über "nachgeordnete Einrichtungen", also Institutionen, wird herkömmlich unterschieden zwischen Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht, weil Aufsicht nicht als Managementaufgabe strukturiert wird.

Art und Umfang der Aufsicht ist ein entscheidendes Gestaltungs- und Managementinstrument, siehe im Beitrag Agentur, sowie zur Ausübung der Aufsicht den Beitrag Kommunikation mit Erlassen und Berichten.

Aufsicht ist der Sache nach auch die Funktion von Fach- und Dienstvorgesetzten. Im modernen Management sollten die unterschiedlichen Beziehungen, die Gegenstand der Aufsicht in diesem weiten Sinne sind, nach gleichen Kriterien, orientiert an einer einheitlichen Managementkonzeption, gestaltet und ausgeübt werden.

Auftrag
1. Allgemeine Bedeutung, auch als Zielfeld: der (gesetzliche) Auftrag einer Verwaltungseinheit, in der Regel als der zu erreichende Beitrag zum Gemeinwohl (als Wirkung/Outcome), der Zweck einer nicht-gewinnorientierten Organisation (eines Non-Profit-Unternehmens), d. h. die ihr übertragene unmittelbare Aufgabe, ihre Mission.

2. organisatorisch im Unterschied zu Aufgabe:
einmalige, spezielle Aufforderung zum Tätigwerden im Interesse der Zielerreichung (z. B. "Sonderauftrag" in Abweichung von der geschäftsplanmäßigen Aufgabenverteilung), also Disposition und nicht Organisation.

Auftragserfüllung
die Erfüllung eines Auftrages entsprechend der ersten Bedeutung des Begriffs "Auftrag", dem Zweck einer öffentlichen Einrichtung, der ihre Existenzberechtigung darstellt bzw. sie konkretisiert. Auftragserfüllung, d. h. die Erbringung des Beitrages zum Gemeinwohl als nicht marktgängiges Gut, ist deshalb das oberste Ziel jeder Einheit, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt und wegen eben dieser Besonderheit von der Allgemeinheit finanziert und/oder mit besonderen Rechten ausgestattet wird und ggf. mit den Mitteln des Sonderrechts der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsrecht) handelt. Die Auftragserfüllung ist in der Regel zunächst allgemein formuliert als Mission und muss für strategisches und operatives Management konkretisiert werden durch Ziele und Kennzahlen, dann ist es die Überschrift über ein Zielfeld/einen Zielbereich (siehe im Beitrag "Ziele und Kennzahlen"), eine Dimension/Perspektive in einer Balanced Scorecard, oder ergibt den wesentlichen Inhalt für das 9. Kriterium im Rahmen der Qualitätsmanagement-Konzepte EFQM-Modell oder CAF.

Auftraggeber / Auftragnehmer
im Public Management derjenige (als Instanz/Organ, der einen Auftrag zum Tätigwerden erteilt, Ergebnisse/Wirkungen zu erreichen, möglichst konkretisiert durch Ziele, ggf. Bereitstellung von Befugnissen und von Finanz- und/oder Sachmitteln zur Erfüllung des Auftrages. Der Adressat ist Auftragnehmer.

Auftraggeber kann das Parlament sein, das der Regierung Aufträge erteilt. Als Auftragnehmer ist die Regierung nicht zwangläufig verpflichtet, den Auftrag selbst zu erfüllen, sie hat aber die Verpflichtung für die Erfüllung zu sorgen: indem sie den Auftrag selbst wahrnimmt oder an geeignete Dritte weitergibt, insbesondere an Einheiten der Verwaltung (Behörden des Geschäftsbereichs) oder an andere Dritte, ggf. konkretisiert / ergänzt. Innerhalb der Verwaltungshierarchie kann der Auftrag in Teilaufträge zerlegt werden.

Die Beauftragung kann erfolgen durch (einseitigen) Auftrag (Leistungsauftrag), durch Absprachen in einer Zielvereinbarung, förmlichen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag. In Deutschland ist eine Systematisierung noch nicht vorhanden, anders als in der Schweiz.

Aufwand/Aufwendungen
Geldwert der in einer Rechnungsperiode verbrauchten Güter und Leistungen einer Organisation oder einer Organisationseinheit, unabhängig von Zahlungsvorgängen und Ausgaben. Sie werden in der betrieblichen Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung), in der öffentlichen Verwaltung in Ergebnisplan/Ergebnisrechnung erfasst, weil sie Wertverzehr an Gütern und Dienstleistungen darstellen und dadurch das Eigenkapital mindern. Im Unterschied dazu sind Kosten Aufwand der Rechnungsperiode, in der sie erfolgswirksam werden. »Ertrag, Wirtschaftlichkeit, KostenMehr ... 

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Ausführungsaufgaben »Aufgabenarten

Ausführungsstelle
eine "normale" »Stelle (= Dienstposten) mit Ausführungsaufgaben ohne Weisungsbefugnis gegenüber anderen Stellen (s.a. »Stab, »Instanz). Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin ist eine "Ausführungskraft": ein(e) Beschäftigte(r) ohne Weisungsbefugnisse anderen gegenüber, die einer Instanz untersteht.

Ausgaben
Zahlungen und andere finanzielle Vorgänge (z. B. Verrechnung des Kaufpreises mit Gegenforderung); wichtig: Ausgaben sind nicht automatisch Kosten, weil mit ihnen gleichzeitig Vermögenszugänge verbunden sein können, so dass keine Veränderung des Vermögens eintritt ("Tausch Geld gegen Ware"), typisch für Investitionen. Deshalb können höhere "Ausgaben" als Investitionen Kosten senken: durch geringere Kosten für die Erbringung der Leistungen, längere Lebensdauer der Investitionsgüter, oder die Wirtschaftlichkeit durch höhere Einnahmen verbessern. Das Denken in Ausgaben in der Kameralistik ist deshalb eines der Grundprobleme der klassischen Verwaltung, weil es die Orientierung auf Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns behindert und möglicherweise verhindert.

Auslastung (-sgrad)
Verhältnis der tatsächlichen Leistung (Ist-Leistung) oder der Nachfrage zur möglichen Leistung (»Kapazität = Kann-Leistung)

Ausschuss für Organisationsfragen (AfO) der Bundesministerien
ressortübergreifender Ausschuss unter dem Vorsitz und der Geschäftsführung des Bundesministeriums des Innern (Referat O 1), gemäß § 20 Abs. 1 der GGO der Bundesministerien. Mitglieder sind die Leitungspersonen der Organisationsreferate der Bundesministerien an, beratend sind der Bundesrechnungshof, der Bundesdatenschutzbeauftragte und der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vertreten, ständige Gäste sind die Leitungen der Organisationsreferate von Bundestag, Bundesrat, Bundespresseamt und Bundesverfassungsgericht.

Autopoiese
Fähigkeit von Systemen, die eigenen Elemente, aus denen sie bestehen, selbst zu produzieren, wie es für biologische Systeme typisch ist. Damit potenziert sich die Möglichkeit, sich von der Umwelt unabhängig zu machen. Entsprechendes gilt für Organisationen, bei ihnen ist jedoch die Gefahr eines Eigenlebens unabhängig von Umweltanforderungen und den vorgegebenen Aufgaben verbunden mit der Chance, Autopoiese zur Optimierung aus eigener Kraft zu nutzen. »System, Selbstreferenz

AWV
Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. Gemeinnütziger Verein zur Förderung von Effizienz und Effektivität der Verwaltung, sowohl der öffentlichen als auch der Verwaltung der Wirtschaft. Website der AWV: http://www.awv-net.de

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back office
Kundenfernes "Hintergrundbüro" im Gegensatz zum front office, wo die Kommunikation mit dem Bürger/der Bürgerin (dem Kunden/ der Kundin) stattfindet. Im back office werden alle Tätigkeiten verrichtet, die nach der Tätigkeit im front office noch anfallen, z. B. Bearbeitung des Antrages, Fertigung des Bewilligungsbescheides, Anordnung der Auszahlung. Siehe die Abbildung zu E-Government. Die Unterscheidung wird auch für Funktionsbereiche von Software verwendet.

Balanced Scorecard (BSC - "Ausgewogener Berichtsbogen")
Ein Managementkonzept zur Umsetzung einer Unternehmenskonzeption (Vision und Strategie) in ein konsistentes System von strategischen Zielen und die Konkretisierung dieser strategischen Ziele durch operative Ziele und Maßnahmen. Ziele und Kennzahlen bilden die für den langfristigen Erfolg wichtigen Dimensionen ab, das sind für gewinnorienterte Unternehmen: Finanz-, Kunden-, Prozess-, Lern- und Innovationsperspektive, also sowohl Ergebnisse (Spätindikatoren, insbesondere Finanzziele) als auch kritische Erfolgsfaktoren für die Zukunft (Frühindikatoren, insbesondere Lern- und Entwicklungsperspektive). Dabei stehen die Finanzziele an der Spitze der Zielpyramide, weil sie die Interessen der Anteilseigner repräsentieren. (...) Für die öffentliche Verwaltung ist das Konzept mit der Änderung verwendbar, dass Leistungs- oder Wirkungsziele die erste Dimension bilden ... Mehr ...

Für die öffentliche Verwaltung ist das Konzept mit der Änderung verwendbar, dass Wirkungs- und Leistungsziele die erste Dimension bilden und an der Spitze der Zielpyramide stehen ... Mehr ...

Balkendiagramm   (Gantt-Diagramm)
Allgemein: Grafische Darstellung von Werten oder Mengen durch unterschiedlich grosse Balken, verwandt: das Säulendiagramm, bei dem die Werte als senkrechte Blöcke dargestellt werden. Zeitplanung: eine einfach zu handhabende Darstellungstechnik für den zeitlichen Ablauf von Vorhaben und Projekten. Es besteht aus einer Vorgangsliste, der Balken parallel zur Zeitachse zugeordnet werden. Damit kann der Stand des Vorhabens sofort abgelesen werden. Für komplexere Vorhaben weniger geeignet, da die Abhängigkeiten und Pufferzeiten schlecht abzubilden sind, dafür wird dann ein Netzplan verwendet.