ganzheitlicher Ansatz (für Veränderungen und Modernisierungsprojekte)
aus den Erfahrungen abgeleiteter Ansatz, der die Voraussetzungen erfolgreicher
Veränderungen in fünf Merkmalen formuliert. Ganzheitliches oder Systemdenken
wird im Zusammenhang mit der Modernisierung häufig gefordert, wobei nicht immer
klar wird, wie die damit verbundene höhere Komplexität bewältigt werden soll. Mehr ...
Gebietskörperschaft
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder die Bewohner eines bestimmten Gebietes sind und der die "Gebietshoheit" dafür eingeräumt ist, also die grundsätzliche Befugnis, für dieses Gebiet verbindliche Regelungen und Entscheidungen zu treffen. Typische Gebietskörperschaften sind die Gemeinden, Kreise (Landkreise), (Bundes-) Länder, der Bund als übergeordnete Gebietskörperschaft. Keine Gebietskörperschaften sind die Regierungsbezirke: sie sind nicht mitgliedschaftlich verfasst (ihre Organe beruhen nicht auf der Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger des Regierungsbezirks, sie handeln vielmehr als Behörde des Landes mit regionaler Zuständigkeit).
Aufgrund dieses gestuften Aufbaus gibt es keine umfassende Gebietshoheit, sie ist durch die Zuständigkeit(en) der Gebietskörperschaft(en) der anderen Ebenen begrenzt. Den Gebietskörperschaften entsprechen Regierungs- und Verwaltungsebenen.
Nach der zwischenzeitlichen Entwicklung hat auch die Europäische Union die meisten Merkmale einer Gebietskörperschaft, wenn sie auch nicht über eigene Exekutivorgane verfügt, mit der Entscheidungen durchgesetzt werden können.
Gegenstromverfahren
Vorgehensweise bei der Planung, der Entwicklung von Konzeptionen wie einem Leitbild,
von Zielen/Zielvereinbarungen usw., das top down
und bottom up kombiniert, Vorschläge kommen also
sowohl vom Management wie von der Basis und werden dann in einem mehrphasigen,
sich wiederholenden ("iterativen") Diskussionsprozess
zusammengeführt.
Gemeinkosten (Indirekte Kosten)
Kosten, die gemeinsam für mehrere Kalkulationsobjekte anfallen, insbesondere
Kosten, die keinem Produkt (keiner Leistung) als
Kostenträger oder keiner Organisationseinheit/Kostenstelle
allein zugeordnet werden können. Beispiele: die Kosten der Infrastruktur, der
Verwaltung, des Managements. Gemeinkosten werden deshalb nach einem Schlüssel,
also pauschal umgelegt oder aber über die innerbetriebliche
Leistungsverrechnung z. B. für Serviceleistungen der Querschnittseinheiten.
Gegensatz: Einzelkosten. Links:
»Kostenarten, »Kostenrechnung.
Englisch: "Overheads", neudeutsch "Overheadkosten".
Eine verursachungsgerechte Zuordnung der Gemeinkosten ... Mehr ...
Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO)
von Landes- oder Bundesministerien. Über die Regelungen einer normalen Geschäftsordnung von Ämtern und anderen öffentlichen Institutionen hinaus regeln die "Gemeinsamen Geschäftsordnungen" die Mitwirkung der Ministerien an der Gesetzgebung, einschließlich der Zusammenarbeit der Ministerien untereinander, im Verhältnis zu den anderen an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen und mit anderen Gebietskörperschaften und ihren Organen.
Die GGO der Bundesministerien ist ... Mehr ...
Siehe auch Gesetzesfolgenabschätzung, Aufsichtsarten.
Gender Mainstreaming
ein ganzheitlicher Ansatz zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und
Mann (Chancengleichheit) als Querschnittspolitik, indem die unterschiedlichen
Lebenssituationen und Interessen beider Geschlechter in allen Bereichen von
Politik und Verwaltung als leitendes Prinzip mit zu berücksichtigen sind.
Die Verpflichtung zu Gender Mainstreaming ist europarechtlich verankert. Mehr ...
Geschäftsbereich
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich, in der öffentlichen Verwaltung
vor allem der Zuständigkeitsbereich der Regierungsmitglieder (Bundeskanzler/in
bzw. Ministerpräsident/in und Minister/innen), sowohl sachlich als auch
institutionell: zum "Geschäftsbereich" gehören auch alle
"nachgeordneten" Einrichtungen, die der Aufsicht
des jeweiligen Regierungsmitgliedes bzw. der von ihm oder ihr geleiteten Ministerium
unterstehen. Festlegungen des Geschäftsbereichs erfolgen für den Bund
in der Geschäftsordnung
der Bundesregierung und dem aufgrund § 9 dieser GO
BReg ergangenen Organisationserlass des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin.
Regeln für die Beachtung der Geschäftsbereiche und die Zusammenarbeit
zwischen den Ministerien und den Geschäftsbereichen anderer Ministerien
enthält u. a. die Gemeinsame Geschäftsordnung
der Bundesministerien in § 26.
Geschäftsgang
der vorgeschriebene Verfahrensgang bei der Behandlung von Geschäftsvorfällen
(Behandlung der Eingänge und Bearbeitung von Geschäftsvorfällen); der von Eingängen
entsprechend diesen Regelungen zu durchlaufende Weg (Abkürzung: GG oder Gg.).
Geschäftsgangvermerk
"»Vermerk" (im engeren Sinne) oder Verfügung,
im Geschäftsgang verwendet, z. B. Sichtvermerk,
"Rücksprache" als Weisung zur Vorsprache beim verfügenden Vorgesetzten, Zeichnungsvorbehalt
Geschäftsordnung (GO)
abgekürzt: GO; Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation,
ggf. zusätzlich Führungsgrundsätze sowie Regelungen zur Dienst- und Hausordnung;
enthält insbesondere Regeln über den Geschäftsgang
als Teil der Ablauforganisation. Auf der Ebene der Ministerien (beim Bund und in den Ländern) gibt es Gemeinsame Geschäftsordnungen (GGO), die oft als Vorbild für die Geschäftsordnungen anderen Behörden, Ämter usw. dienen. Siehe z. B. die GGO der Bundesministerien
Geschäftsprozess
Eine Abfolge von Tätigkeiten, die zur Schaffung eines Produktes
dient und deshalb in der Regel eine funktionsübergreifende Verkettung dieser
Tätigkeiten darstellt. Sie sollte als Prozess
verstanden und gestaltet werden. In der Ausrichtung auf das Produkt
unterscheidet sich die Betrachtung von Geschäftsprozessen von der klassischen
Ablauforganisation. In der öffentlichen
Verwaltung oft gleichbedeutend mit "Verwaltungsprozess" verwendet.
Die systematische Gestaltung der Geschäftsprozesse hat zentrale Bedeutung im Qualitätsmanagement, von allem nach ISO 9001, denn nur mit beherrschten Prozessen ist es möglich, Qualität zu gewährleisten (siehe den 4. und 5. Grundsatz des Qualitätsmanagements nach ISO 9000).
Bei der Darstellung und Analyse werden drei Prozessarten unterschieden: Kern-, Führungs- und Unterstützungsprozesse. Diese Gliederung ist auch grundlegend für die Prozessoptimierung im Rahmen von Qualitätsmanagement nach ISO 9001: Wertschöpfung durch Erfüllung der Kundenanforderungen und -wünsche findet in den Kernprozessen statt. »Geschäftsprozessmanagement, Geschäftsprozessoptimierung
Geschäftsprozessmanagement
Management der Geschäftsprozesse, d. h. systematische Gestaltung und Pflege der Geschäftsprozesse vor allem im Hinblick auf Kundenfreundlichkeit und Effizienz als besonderer Teil der Ablauforganisation. Es wird auch oft als Geschäftsprozessoptimierung bezeichnet, ist aber nicht eine "gelegentliche", sondern eine ständige Aufgabe, so dass dies die treffendere Bezeichnung ist. Wie die Ablauforganisation hat Geschäftsprozess-management das "Dilemma" einander widersprechender Anforderungen zu bewältigen: geringer Ressourceneinsatz, einerseits, kurze Durchlaufzeiten, andererseits. In moderner Sichtweise sind auch die Anforderungen anderer Stakeholder zu berücksichtigen, z. B. der Beschäftigten nach ergonomisch gestalteter Arbeit, die Anforderungen der Lieferanten, Umweltbelange, usw. Zur Umsetzung siehe Geschäftsprozessoptimierung.
Geschäftsprozessoptimierung
Verfahren zur Überprüfung und Verbesserung der Geschäftsprozesse
mit dafür besonders entwickelten Methoden und Techniken. Dabei können neben
den Kern-, Führungs- und Unterstützungsprozessen
auch noch Gelegenheits- und Hebelprozesse betrachtet werden. Ein allgemein verwendbares
Vorgehensmodell enthält PAS 1021, die Entwicklung einer verwaltungsspezifischen
DIN-Norm (DIN 16566-3, Elektronisches Geschäftswesen — Teil 3: Geschäftsprozessmanagement
in der öffentlichen Verwaltung; Vorgehensmodell) ist in Arbeit. Ein international
entwickelter offener Standard für die Modellierung von Prozessen ist BPMN. In der Schweiz wird die Geschäftsprozessoptimierung
im Rahmen von E-Government von dem Verein
eCH unterstützt, der zahlreiche
E-Government-Standardprozesse entwickelt und Werkzeuge für eine einfache und übertragbare
Standardisierung und Optimierung bereit stellt. »E-Government
Geschäftsverteilungsplan
- GVPl. -, Darstellung der Zuständigkeiten aller Organisationseinheiten, vor allem detaillierte Aufzählung der Aufgaben der Basiseinheiten (Referate) sowie der Funktionen (Leitungsperson, Vertretung, Mitarbeitende). (Gute Praxis ist es, den GVPl. nach den Aufgaben (und nicht nach den Stellen) zu gliedern und den Aufgaben die zuständigen Mitarbeiter zuzuordnen.)
Geschäftsvorfall
der einzelne Vorgang, der mit einer Information beginnt, auf die möglicherweise eine Reaktion zu erfolgen hat/erfolgt. Die Information kann ein Antrag oder ein Gesuch sein, aber auch ein Hinweis, eine Anregung, eine Information in der Presse über ein Ereignis, das Tätigwerden der Behörde/der Stelle erfordern kann. Zu jedem Geschäftsvorfall gehört eine Akte, denn die auslösende Information ebenso wie die Reaktion muss nach dem Prinzip der Schriftlichkeit nachvollziehbar festgehalten werden. Die Behandlung der Geschäftsvorfälle wird in der Geschäftsordnung geregelt.
Geschäftszeichen
Kennzeichen für den Geschäfts-(Brief-)verkehr einer Verwaltungseinheit,
mit dem die Zuordnung von Schriftgut und damit die zügige Erledigung erleichtert
werden soll; setzt sich zusammen aus der Kurzbezeichnung der Organisationseinheit
und dem Aktenzeichen.
Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) Ausführlich ...
Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung der voraussichtlichen Folgen und Nebenwirkungen von Normsetzungsvorhaben, international als "Regulatory Impact Analysis (RIA)" bezeichnet. "Sie soll insbesondere
bei Rechtsvorschriften mit beträchtlicher Wirkungsbreite und erheblichen Folgen
angewendet werden. Sie muss Zukunftsperspektiven und Entwicklungen (Gesellschaft,
Umwelt; Europäisierung, Globalisierung) berücksichtigen und in die Folgenabschätzung
einbeziehen." (Aus dem Leitfaden
zur Gesetzesfolgenabschätzung (Carl Böhret / Götz Konzendorf), Juni 2000,
S. 6, übernommen am 30.06.2002). Ein ausgebautes Instrumentarium hat die Schweiz entwickelt, siehe z. B. den Gesetzgebungsleitfaden, 2008, Modul Gesetz, Bundesamt für Justiz, Bern, Bundesamt für Bauten und Logistik.
In der Europäischen Union und in anderen Ländern ist das Instrument wesentlich weiter entwickelt und umfasst regelmäßig eine Kosten-Nutzen-Analyse ... Mehr ...
Gesuch
Eingabe, mit der um etwas gebeten wird, worauf kein Anspruch besteht, z. B. Versetzungsgesuch, Gnadengesuch, im Unterschied zum Antrag. Allerdings ist der Sprachgebrauch unerheblich: es kann auch etwas "beantragt" werden, was als "Gesuch" zu werten ist. Und manche Gesuche haben ohnehin einen anderen Namen, z. B. die Dienstaufsichtsbeschwerde: ein Gesuch auf Überprüfung der Amtsführung eines Mitarbeitenden. Auf ein Gesuch hin hat derjenige, der es anbringt, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, mit Ausnahme der Entscheidung über ein Gnadengesuch.
Gewinn
Überschuss des Ertrags über den Aufwand.
Gewinnerzielung (Rentabilität) ist für
private Betriebe eine Existenzbedingung. Für die öffentliche Verwaltung
gilt statt dessen das Gebot der Wirtschaftlichkeit,
da die Leistungen nicht auf einem Markt abgesetzt werden (können), die
Erzielung von Erträgen nicht (wesentlicher, die Existenz rechtfertigender)
Maßstab sein kann. Deshalb ist auch die Kosten-
und Leistungsrechnung anders strukturiert (Leistungsrechnung,
Wirkungsrechnung).
Gewinn- und Verlustrechnung
bei Unternehmen: Gegenüberstellung von Aufwand
und Ertrag einer Rechnungsperiode und dadurch Ermittlung
von Überschuss/Gewinn oder Verlust. Sie ergänzt die Bilanz
und ist Teil des Jahresabschlusses. Im Neuen
Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung wird statt dessen eine Ergebnisrechnung
aufgestellt.
GFA siehe Gesetzesfolgenabschätzung
GGO siehe Gemeinsame Geschäftsordnung
Gliederungsarten
»Aufgabenarten, »Spezialisierungsarten
Gliederungstiefe
Zahl der hierarchischen Ebenen in einer Organisation, abhängig vor allem von
der Leitungsspanne
Globalhaushalt (Globalbudget)
Haushalts- oder Finanzplan, in dem die bewilligten Mittel weitgehend zusammengefasst veranschlagt sind, um die Flexibilität der
Mittelverwendung zu erhöhen. »Budget, »Budgetierung,
»Globalsteuerung. Im Rahmen des Schweizer
FLAG-Konzepts umfasst das Globalbudget einen Zeitraum von vier Jahren, wird
aber durch jährliche Bewilligungen ergänzt/umgesetzt. »WoV,
NSM
Globalsteuerung
sachliche und zeitliche Beschränkung der Steuerung und Verzicht auf Einzeleingriffe,
z. B. Beschränkung auf die Festlegung jährlicher Wirkungs-, Leistungs-
und Finanzziele (siehe Zielstruktur)
bei Autonomie in der Art und Weise, wie die Ziele erreicht werden, verbunden
mit Berichtspflichten und Controlling. Instrumente
sind u. a. ... Mehr ...
Good Governance (Public
Governance)
Leitlinien für "gutes" Regieren bzw. Verwalten in Parallele zu Corporate
Governance, von der EU-Kommission
ebenso wie von der OECD in Prinzipien formuliert. Darüber
hinaus wird darunter aber auch ein neues Verständnis von Regierung und Verwaltung
verstanden, das eine Gesamtsteuerung der gesellschaftlichen Entwicklung unter
Einbeziehung der "Zivilgesellschaft", d. h. gesellschaftlicher
Akteure (Verbände der Sozialpartner, Kirchen und Religionsgemeinschaften,
Sozial- und Umweltverbände und andere NGOs) umfasst
und das Konzept des aktivierendes Staates
weiterentwickelt. Mehr ...
Good
Practice ("gute Praxis")
1. Praktisch erfolgreiche Lösungen oder Verfahrensweisen,
auch auf längere Sicht und in einer Gesamtschau aller Belange (nachhaltig). Sie beachten ggf. vorhandene anerkannte Standards. Good-Practice-Lösungen müssen nicht best
practice sein, zumal oft schwierig sein kann, die -
einzig - beste Lösung zu ermitteln bzw. sich an ihr zu orientieren. 2.
Das Vorgehen, solche Lösungen zu ermitteln und für Verbesserungen
zu nutzen. Mehr ...
, Good-Practice-Sammlung
(im Aufbau)
Governance, Governance-Konzept
"Governance" ist ein heute viel verwendeter Begriff, mit unterschiedlichen Bedeutungen ... Mehr ...
GPRA = Government Performance and
Results Act of 1993 Gesetzestext...
US-Gesetz "To provide for the establishment of strategic planning and performance
measurement in the Federal Government" (Zur Einführung von strategischer Planung
und Messung der Leistungen und Ergebnisse in der Bundesverwaltung), das entsprechende
Maßnahmen für alle Bundesbehörden vorschreibt. Sie müssen ab September 1997
ihre strategischen Ziele ("mission") sowie für die wichtigsten Aufgaben Ziele
und angestrebte Ergebnisse einschließlich der Folgewirkungen ("outcome")
dokumentieren und dem Office of Management and Budget mitteilen. Für die Programmaktivitäten
müssen messbare Ziele definiert und ab 1999 muss die Zielerreichung dokumentiert
werden. Gesetzestext...
Siehe auch: Performance-Test für alle US-Bundesstaaten im Rahmen des Government Performance Project der Maxwell School of Citizenship and Public Affairs at Syracuse University, NY, USA, sowie die Dokumentation der Ergebnisse des Performance Measurements durch das Governmental Accounting Standards Board. Ergebnismessung ist auch ein Kernelement der Verwaltung im United Kingdom, siehe im Beitrag zum Neuen Steuerungsmodell.
Grenzkosten
(Marginalkosten)
variable Kosten, deren Höhe abhängig ist
von der Veränderung der Leistungsmenge in der Spitze (Leistungsmenge plus 1
oder minus 1) oder die bei Wegfall eines Teils bisher erbrachter Leistungen
entfallen. Grenzkosten sind relevant, wenn die variablen Kosten nicht proportional
zur Leistungsmenge steigen oder fallen, z. B. aufgrund von Kostenvorteilen
bei höherer Leistung.
Größenklassen
(kommunaler Gebietskörperschaften)
Einordnung von Gemeinden und Städten einerseits, Kreisen (Landkreisen)
andererseits, nach der Zahl ihrer Einwohner: Mehr ...
Group Think
Tendenz der Mitglieder in Gruppen, Konsens und Einmütigkeit anzustreben und eigene Meinungen
zu ändern, die ohne die Gruppensituation nicht verändert worden wären.
Group Think stabilisiert auch die gemeinsamen Meinungen: "wenn wir alle das so sehen, dann kann es doch nicht falsch sein". Durch diese Entwicklung kann die Qualität der Meinungsbildung beeinträchtigt statt verbessert werden, und die Arbeitsergebnisse von Teams. Eine besonders
problematische Folge der Prozesse in Gruppen kann der "Risikoschub" sein, d. h. die
Bereitschaft zu riskanteren Entscheidungen, die ein einzelnes Mitglied allein
nie akzeptiert hätte.
Grundfunktion, betriebliche »Funktion, betriebliche
Grundzahl(en)
quantitative Informationen, die die Grundlage für Struktur-
oder Kennzahlen oder ihre Interpretation liefern.
Sie lassen sich nicht weiter aufschlüsseln, sind für sich betrachtet nicht steuerungsrelevant
, beschreiben im allgemeinen Sachverhalte, die kurz- und mittelfristig nicht
oder kaum zu beeinflussen sind (z. B. die Einwohnerzahl, Zahl erteilter
Genehmigungen), sind i. d. R. absolute Zahlen. Aus mehrere Grundzahlen
werden durch Verknüpfungen Kennzahlen abgeleitet,
z. T. auch für die Interpretation erforderliche Strukturzahlen.
- Wichtig für Leistungsvergleiche/ Benchmarking
und für Controlling. (Die Definition folgt dem
Kennzahlen-System der KGSt, das auch in anderen Verwaltungsbereichen
verwendet wird.)
Grundzeiten
die zur unmittelbaren Aufgabenerledigung notwendige Arbeitszeit (ohne Verteilzeiten).
Gütekriterium / Gütekriterien
Kriterium/Kriterien für die die Qualität empirischer Forschung: Objektivität, Reliabilität, Validität. Im übertragenen Sinne Kriterien für die Qualität von Handlungsempfehlungen, wenn eine bewusste wertende Entscheidung für ein empirisch mehr oder weniger genau abgesichertes, aber für wichtig gehaltenes Merkmal gemeint ist. (Definition in Anlehnung an Hilbert Meyer: Was ist guter Unterricht, 2004, Einleitung). Siehe auch Wissenschaft, Beurteilungsfehler
Gut/Güter
Mittel zur Erfüllung von Bedürfnissen gleich welcher Art (Nahrungsmittel
(Konsumgüter), Maschinen (Investitionsgüter), Informationen (Beratung,
Bauplanung: Dienstleistungen) usw. Wegen der prinzipiellen Unbegrenztheit menschlicher
Bedürfnisse sind die meisten Güter "knapp". Das gilt bereits
in der Pflanzen- und Tierwelt (Konkurrenz um Licht, Wasser, Nährstoffe/Nahrung,
Zuwendung, Stellung in der Herde/im Rudel usw.), ist also entgegen einer weit
verbreiteten Meinung (und darauf aufbauender Theorien) kein Ergebnis menschlicher (System-) Entscheidungen und
deshalb prinzipiell nicht änderbar, ebenso wie der daraus entstehende Wettbewerb.
Für den Menschen werden knappe Güter in der Regel zu Wirtschaftsgütern, es stellt sich die Frage des Wirtschaftens ... Mehr ... (Güterarten, Abgrenzung staatlicher Tätigkeit usw.)
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Hauptsachbearbeiter/-in »Sachbearbeiter/in
Haushalt
öffentlicher Haushalt: die finanzielle Ausstattung und die Regelung der
finanziellen Mittel eines Trägers der öffentlichen Verwaltung; privater
Haushalt (auch: "Haushaltung"): private Wirtschaftseinheit zur Deckung des individuellen
Eigenbedarfs, im Unterschied zum Betrieb, der die
Deckung von Fremdbedarf anstrebt.
Hawthorne-Effekt
Der - unbeabsichtigte - Einfluss, den die Beobachtung von Menschen im
Arbeitsprozess auslöst und der es erschwert, gültige Aussagen über das menschliche
Arbeitsverhalten zu gewinnen; z. B.: die Arbeitsleistung im Schreibdienst
steigt während der Sammlung von Schriftgut für eine Schriftgutanalyse - obwohl
keine Überprüfung der Arbeitsleistung erfolgt; Bezeichnung geht zurück
auf Experimente zur Erforschung des Einflusses der Arbeitsbedingungen auf die
Arbeitsleistung in den Hawthorne-Werken in den USA Ende der 20er Jahre.
Herstellungswert siehe Anschaffungswert
Hierarchie
Rangordnung, ein System von Über- und Unterordnungsverhältnissen; org.:
die Hierarchie der Stellen.