EBIT
"earnings before interest and taxes", operativer Gewinn vor Zinsen und Steuern, eine Finanzkennzahl für den operativen Erfolg. Sie ermöglicht Vergleiche der - gewöhnlichen - Ertragskraft unabhängig davon, wie Aktivitäten finanziert worden sind und ohne Verzerrungen durch die Steuerbelastung. Siehe im übrigen generell die Hinweise zu Kennzahlen, zur relativen Bedeutung von Finanzkennzahlen das Thema Balanced Scorecard.
EBITDA
"earnings before interest, taxes, depreciation and amortization", Erträge aus dem operativen Geschäft ohne Berücksichtigung von Zinsen, Steuern und zusätzlich zu EBIT auch ohne Abschreibungen. Eine Finanzkennzahl für den operativen Erfolg, wie er sich ohne Berücksichtigung des Anlage- und Finanzvermögens darstellt. Diese Kennzahl berenigt also z. B. um Einmaleffekte wie Abschreibungen auf übernommene Unternehmen, bei denen sich nach der Übernahme eine unter Umständen erhebliche Wertveränderung herausstellt (falsch eingeschätzter Wert des Unternehmens, Verluste durch nicht gelungene Sanierungsmaßnahmen usw.). Im Normalfall dagegen ist diese Finanzkennzahl weniger aussagekräft, da Anlagevermögen notwendig und damit auch die Entwicklung des Wertes des Anlagevermögens für die Einschätzung des Unternehmens unverzichtbar ist. Siehe im übrigen generell die Hinweise zu Kennzahlen, zur relativen Bedeutung von Finanzkennzahlen das Thema Balanced Scorecard.
EDV
elektronische Datenverarbeitung; heute IT (Informationstechnik), früher auch ADV (automatisierte DV) genannt.
Effektivität ist deshalb in Politik und Verwaltung wichtiger als Effizienz oder Wirtschaftlichkeit. Denn: effizient in die falsche Richtung zu rudern führt nie zum Ziel, Effizienzsteigerung bringt keine besseren Ergebnisse. Siehe auch Wirkungsrechnung, Controlling sowie die ... Mehr ...
Effektivität = Effizienz = (Peter F. Drucker) |
Effizienz (engl.: efficiency)
Verhältnis Input zu Output,
der Leistung zu den Kosten
und/oder zu anderen Nachteilen/Opfern. Damit entspricht "Effizienz"
in vielen Fällen der Wirtschaftlichkeit.
Vereinfacht: "Die Dinge richtig tun", im Unterschied
zur Effektivität ("Die richtigen
Dinge tun"). Effizienz ist wichtig, aber effizient die falschen Dinge zu
tun bleibt Verschwendung und verletzt den Auftrag der öffentlichen Verwaltung.
Effektivität ist also wichtiger, Strategie
geht vor Effizienz. Beispiel: größere Schulklassen steigern die Effizienz (geringere
Kosten pro Unterrichtsstunde pro Schüler), aber nicht die Effektivität,
d. h. die Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele. Umgangssprachlich
und in der Praxis teilweise abweichend verwendet. Mehr ...
EFK - Eidgenössische Finanzkontrolle
die Rechnungsprüfung der Schweiz auf Bundesebene, vergleichbar dem deutschen Bundesrechnungshof (BRH). Dabei hat die Wirkungskontrolle einen besonderen Stellenwert durch den Auftrag in Art. 170 der Schweizer
Bundesverfassung, Maßnahmen des Bundes auf ihre Wirkungen zu überprüfen. Die EFK arbeitet an der Umsetzung dieses Verfassungsauftrags z. B. durch Evaluationen und die Entwicklung von Standards für eine Wirkungskontrolle, siehe den Bericht "Wie
messen die Ämter die Wirkungen
ihrer Handlungen? Evaluation des Informationssystems in zehn Bundesämtern": deutsche
Kurzfassung, publiziert
von der SGVW / im Online-Archiv, Gesamtbericht auf französisch.
EFQM, EFQM-Modell
(für Excellence) Ausführlich
...
European Foundation
for Quality Management (Europäische Stiftung für Qualitätsmanagement), eine
gemeinnützige Organisation, der über 800 Mitglieder (Firmen, nationale Qualitätsorganisationen)
aus den meisten europäischen Ländern angehören (Stand: Januar 2000). Sie hat
das EFQM-Modell für Excellence entwickelt, das jetzt in der Fassung 2010 gilt (siehe Grafik), und vergibt jährlich den Europäischen Qualitätspreis (EQA)
auf der Grundlage dieses Modells. Verschiedene Bundesländer vergeben einen
Qualitätspreis ebenfalls auf dieser Grundlage, auf deutscher nationaler Ebene ist
es der Ludwig-Erhard-Preis.
Das EFQM-Modell ist ein Modell zur Umsetzung von TQM und hat weite Verbreitung und hohe Akzeptanz gefunden ... Mehr ... , CAF
EG
Europäische Gemeinschaft (Vorläufer der EU). Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft liefert die Rechtsgrundlage für bestimmte Rechtsakte der EU, weshalb die Abkürzung "EG" bei der Benennung dieser Rechtsakte weiter verwendet wird, z. B. für auf diesen Vertrag gestützte Verordnungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft: "Verordnung (EG) Nr. X/Y" (Zählnummer/Jahr der Verkündung).
E-Government Ausführlich
...
"Elektronisches" Regieren und Verwalten, d. h. unter Nutzung des Internets,
um Informationen bereit zu stellen (Information), Informationen auszutauschen
(Kommunikation) oder Verwaltungsvorgängen abzuwickeln (Transaktion).
Abbildung: E-Government-Struktur Quelle: Schuppan/Reichard: |
Als Kunden/Adressaten kommen in Betracht Bürger (G2C), private Unternehmungen (G2B), andere öffentliche Stellen (G2G) und die Beschäftigten (G2E). Die Gesamtstruktur könnte wie in der Abbildung gestaltet sein. Aus Bürgersicht ... Mehr ...
EGPA
European
Group of Public Administration, Brüssel, eine Regionalgruppe der IIAS,
dem Internationale Institut für Verwaltungswissenschaften. Die EGPA hat das
Ziel, Kontakte und den Austausch zwischen verwaltungswissenschaftlichen Wissenschaftlern
und Praktikern zu fördern, u. a. durch jährliche Tagungen. EGPA-Website
"eh-da-Kosten"
im kameralen Haushalt nicht wirksame Kosten, also der Verbrauch von Ressourcen (Arbeitszeit, interne Dienstleistungen, Sachmittel (Räume, technische Ausstattung) usw.), die "schon bezahlt" und deshalb "eh da" sind. Ressourcenverbrauch, der nicht zu Ausgaben, der Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln, führt, "scheinbar" nichts kostet. Die Verwendung dieser Ressourcen wird in der Kameralistik, dem klassischen Haushalt der öffentlichen Hände, nicht gesondert erfasst, bedarf also keiner Rechtfertigung durch eine Leistung für einen externen oder internen Kunden/Empfänger. Die fehlende Erfassung dieser Kosten ist ein Kernpunkt der Kritik an der Kameralistik. Im doppischen Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung (z. B. dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement in NRW) werden diese Aufwendungen aber erfasst.
Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist jeder Einsatz von Sachmitteln und Personal mit seinem Wert als Ressourcenverbrauch und damit als Kosten anzusetzen. Zu unterscheiden sind "Sowieso-Kosten" im Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzrecht, Aufwendungen, die auch ohne den Mangel bzw. das schädigende Ereignis entstanden wären, ein juristisches, kein haushaltsrechtliches- oder betriebswirtschaftliches Problem.
Eingangsempfänger
der Funktionsträger, der als erster eine von außen eingegangene Geschäftssache
inhaltlich zur Kenntnis nimmt; i.d.R. einer Instanz
vorbehalten. (»Geschäftsgang)
Einlinienorganisation
(-system)
ein »Strukturtyp, bei dem eine Stelle nur von
einer übergeordneten Stelle Weisungen erhält, im Gegensatz zum Mehrliniensystem.
Einnahmen
Geldeingänge durch Einzahlung oder Verrechnung; Erlöse,
Ertrag, Ausgabe
Einzelkosten (direkte
Kosten)
unmittelbar und verursachungsgerecht zurechenbare Kosten,
z. B. beim Produkt "Führerschein" die Personalkosten des
Prüfers und die Materialkosten des Führerscheins. Gegensatz: Gemeinkosten.
Einzelkosten plus Gemeinkosten ergeben Vollkosten
- wobei allerdings fraglich ist, ob Entscheidungen auf der Grundlage von Vollkosten
getroffen werden sollten (mehr dazu). Einzelkosten
können variabel oder fix
sein.
Gegenstand der Ermittlung von Einzelkosten ... Mehr ...
EIPA
European Institute of Public Administration (Europäisches Institut für öffentliche
Verwaltung). Das 1981 anlässlich des ersten Europäischen Rates in Maastricht
gegründete Institut wird von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten der EU und
der Europäischen Kommission finanziert, die auch im Verwaltungsrat vertreten
sind. Aufgaben sind Fortbildung, Forschung und Beratung. Das EIPA ist auch an
dem Europäischen Qualitätsmanagementsystem CAF beteiligt
und dokumentiert
es im Internet. EIPA-Website:
http://www.eipa.nl
Eisenhower-Prinzip siehe Portfolio-Analyse
E-Learning
"elektronisches Lernen", Lernen mit Hilfe
von elektronischen Medien, insbesondere Computer Based Training
(CBT), Web Based Training (WBT), auch "webucation"
genannt, Virtual Classroom (VC), Tele-Teaching (aufgezeichnete
konventionelle Unterrichtsveranstaltung, ggf. ergänzt um eine parallele Folien-Präsentation).
Es kann durch weitere Elemente unterstützt werden, z. B. durch Tutoren per
E-Mail, Chats (gleichzeitige Anwesenheit der Beteiligten im virtuellen Chatroom
erforderlich), usw. Inzwischen ist es weitgehend gesichert und akzeptiert, dass E-Learning kombiniert werden muss mit anderen, interaktiven Lernangeboten und möglichst mit Präsenzlernen: Blended Learning. Kritisch zur Praxis des E-Learning Gunter Dueck, 2007: Originalquelle / Online-Archiv.
E-Mail
(Schreibweise lt. Duden, üblich auch "eMail", "Mail" oder "mail")
elektronische Nachricht, die in Netzen übermittelt und auf einem Server in einem
elektronischen Postfach bereitgestellt wird. Die E-Mail-Adresse ist der Name
des elektronischen Postfachs, unter dem die Nachricht eingesehen oder abgerufen
werden kann.
EMAS
„Eco-Management and Audit
Scheme“, zertifiziertes
freiwilliges Umwelt-Management nach der EG-Öko-Audit-Verordnung
Der Aufbau eines UMS und die Abläufe entsprechen seit 2001 auch bei EMAS der ISO 14001, EMAS geht aber über ISO 14001 hinaus.
Informationen im Internet:
emergent / Emergenz
spontan entstanden und sichtbar werdend; nicht bewusst gestaltet, sondern im Laufe einer
Entwicklung gewachsen, wie z. B. Organisationskultur,
Tradition, implizite (nicht ausdrücklich formulierte)
Entscheidungsregeln, Strategien; also genuin soziale
Phänomene, die erst dadurch entstehen und bedeutsam werden, dass sich übereinstimmende
Vorstellungen und/oder Verhaltensweisen bei einer größeren Zahl von Organisationsmitgliedern
entwickeln bzw. vorhanden sind. Gegensatz: intendiert, (positiv) gesetzt, bewusst
gestaltet. Vgl. Schreyögg, Organisation,
2. Aufl., 6. Kapitel. Emergenz gibt es aber auch bei natürlichen Systemen, siehe den Beitrag in Wikipedia (16.11.2014).
emotional
gefühlsmäßig im Gegensatz zu rational.
Empathie
Einfühlungsvermögen, Fähigkeit zu Mitgefühl, die Welt durch die Augen eines
anderen zu sehen.
Empfindlichkeitsanalyse
»Sensibilitätsanalyse, Nutzwertanalyse
Empowerment
engl.: Ermächtigung, Einräumung von Handlungsbefugnissen, im übertragenen Sinne im Management und in der Verwaltungsmodernisierung: Eigenverantwortlichkeit ermöglichen, um die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu nutzen und ineffiziente zentrale Steuerung durch effizientes Handeln der Akteure vor Ort zu ersetzen.
EN
Europäische Norm, herausgegeben vom CEN,
dem Comité Européen de Normalisation (Europäisches Komitee für
Normung / European Committee for Standardization), Brüssel (www.cen.eu).
Viele DIN-Normen sind Übernahmen europäischer Normen
oder sind ihrerseits in EN übernommen worden, ebenso beruhen europäische
Normen u. U. auf internationalen Normen der ISO.
Entscheidung
verbindliche Festlegung künftigen Verhaltens, als Auswahl unter mehreren
Alternativen (Handlungs- oder Gestaltungsmöglichkeiten). Durch die Verbindlichkeit
hebt sich die Entscheidung von Bewertungen ab, die lediglich einen Vorschlag
darstellen, wie typischerweise in Planungs- und Entscheidungsprozessen (Problemlösungsprozessen). Bewertung und Entscheidung können organisatorisch getrennt
sein: Rangspezialisierung. Typisch ist
diese Trennung im Verhältnis Stab zur Instanz,
Controlling im Verhältnis zum Management
sowie die Funktionen der Steuerungsunterstützung als Management-Unterstützungsfunktion, wenn sie eingerichtet worden ist, abr auch die Steuerungsunterstützung durch die Querschnittseinheiten,
z. B. die Organisationsstelle (das Organisationsreferat) im Verhältnis zur Leitung.
Äußeres Merkmal der Entscheidung ist in der Regel - entsprechend dem Prinzip der Schriftlichkeit - die Zeichnung. Inhalt der Entscheidung kann ein Einzelfall sein oder eine Regelung und damit eine Meta-Entscheidung: eine Entscheidung über künftige Entscheidungen, sei es als Planung(-sentscheidung), Organisation(-sentscheidung), Erlass einer Norm.
Entwurf
im Geschäftsgang ein schriftlicher und förmlicher
Entscheidungsvorschlag für eine Verfügung; mit
der abschließenden Zeichnung wird die Verfügung
wirksam.
EPSA
European
Public Sector Award, ein Preis für vorbildliche Modernisierungsvorhaben
von Verwaltungen in Europa, der jährlich gemeinsam von der Bertelsmann
Stiftung, der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
und der European Group of Public Administration (Brüssel)
vergeben wird. Es ist kein Qualitätspreis, da nicht erfolgreiches Qualitätsmanagement
ausgezeichnet wird. EPSA-Website
EPSAS
European
Public Sector Accounting Standards, Rechnungslegungsstandards für alle Gebietskörperschaften in der Europäischen Union. Ziel der Entwicklung ist es, ein Haushalts- und Rechnungswesens bereit zu stellen, das alle Informationen für ein leistungsfähiges Finanzmanagement zur Verfügung stellt und durch die Einheitlichkeit die Zusammenarbeit aller Akteure erleichtert und verbessert. Es soll die Transparenz der Finanzsituation öffentlicher Einheiten verbessern, ein länderübergreifendes Benchmarking vereinfachen, die Rechenschaftspflicht öffentlicher Entscheidungsträger verstärken und eine generationengerechte Finanzpolitik fördern, vgl. die Darstellung auf der diesem Thema gewidmeten Website http://www.epsas.eu/de/.
Grundlagen sind die Doppik der öffentlichen Verwaltung und die auf doppischer Grundlage entwickelten International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Für Gebietskörperschaften, die bereits auf Doppik umgestellt haben, soll der Aufwand einer Umstellung auf EPSAS gering sein (K. Schlüter, in: Der Neue Kämmerer 2013 Nr. 3, S. 3).
E-Procurement
elektronische Beschaffung, elektronischer Einkauf (über das Internet).
Erfolgskontrolle
Nr. 2.2 der VV
zu § 7 BHO (Auszug): Die Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich
folgende Untersuchungen:
Siehe auch: Wirtschaftlichkeit, Effektivität / Wirkung, Outcome, Ziele und Kennzahlen sowie die Arbeitsanleitung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des BMF
Ergebnis
in der öffentlichen Verwaltung wird "Ergebnis" zum Teil gleichbedeutend
mit Wirkung (Outcome) verwendet. In der Doppik der
öffentlichen Verwaltung (im Neuen Rechnungswesen) bezeichnet es das monetäre
Ergebnis der Tätigkeit als Gegenüberstellung von Ertrag und Aufwand
(für eine Maßnahme, ein Projekt, Gesamtrechnung für die Verwaltungseinheit
ergibt die (Gesamt-) Ergebnisrechnung.
Ergebnisrechnung
in der Doppik der öffentlichen Verwaltung die zusammenfassende Darstellung
von Ertrag und Aufwand einer Verwaltungseinheit, vergleichbar der Gewinn-
und Verlustrechnung eines privaten Unternehmens. Der Saldo der Ergebnisrechnung stellt den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag dar. Ein Jahresüberschuss führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals, ein Jahresfehlbetrag zur Verminderung.
Beachte: Mit der Ergebnisrechnung wird die Tätigkeit der Verwaltung nur mit ihren monetären Folgen erfasst, im Unterschied zur Kosten- und Leistungsrechnung, die auch die nicht-monetären Aspekte der Leistungen (Menge, Qualität u. a.) erfasst und die um eine Wirkungsrechnung zu ergänzen ist, um die Folgen der Verwaltungstätigkeit für Outcome, die eigentlichen öffentlichen Anliegen, abzubilden.
Ergonomie (Arbeitswissenschaft)
Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten und -grenzen des Menschen und den
Belastungsfaktoren bei der Arbeit sowie der besten wechselseitigen Anpassung
zwischen dem Menschen und seinen Arbeitsbedingungen; E. umfasst auch die Entwicklung
von Gestaltungsregeln für Arbeitsplätze (z. B. für Bildschirmarbeit) und
von Verhaltensregeln bei der Arbeit (z. B. Pausenregelungen).
Besondere Bedeutung hat heute die Software-Ergonomie, dazu gibt es verschiedene Normen, z. B. die ISO-Norm 9241 zu den Grundsätzen der Dialoggestaltung. Diese Anforderungen sollten entsprechend auch bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen berücksichtigt werden - aus Sicht der Mitarbeitenden, entsprechend aber auch aus Kundensicht, soweit der Kunde Beiträge zum Prozess leistet. Mehr ... (ergonomische Anforderungen nach ISO 9241)
Erhebungstechnik(en)
Technik(en) zur möglichst objektiven, aber auch wirtschaftlichen
Ermittlung von Fakten ohne Bewertung, z. B. Dokumentenanalyse, Interview,
Multimomentaufnahme, Selbstaufschreibung. Mehr ... (Studienmaterial)
Erlass
Schreiben einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, gleich welchen Inhalts,
an eine ihr unterstellte Behörde oder Institution, insbesondere die Schreiben
der Ministerien an die Behörden ihres Geschäftsbereichs. Schreiben
anderer Aufsichtsbehörden werden als Verfügung
bezeichnet. Der Inhalt eines Erlasses ist traditionell mit Verbindlichkeit ausgestattet,
in modernen Verwaltungsbereichen inzwischen aber nur, wenn dies ausdrücklich
gesagt wird, da die Beziehungen zwischen den Einheiten eines Konzerns,
wie das Verhältnis im Rahmen einer Neuen Verwaltungssteuerung
sein sollte, nicht immer Weisungsbeziehungen in einem Über-/Unterordnungsverhältnis, sondern z. B. durch Zielvereinbarungen
geregelt sind. Die Kommunikation mit Erlassen und Berichten hat die Tendenz zu autoritärer
Kommunikation ... Mehr ...,
»Bericht.
Erlöse
Einnahmen, die ein Unternehmen/eine Behörde
als Entgelt für eine Leistung erhält.
Ertrag
in Geld bewerteter Wertzuwachs einer Organisation oder einer Organisationseinheit
innerhalb einer Abrechnungsperiode; Aufwand, Wirtschaftlichkeit
erwerbswirtschaftlich, Erwerbswirtschaftlichkeit
Handeln nicht zur Erfüllung eines öffentlichen Auftrags, sondern mit der Absicht der Gewinnerzielung. Insoweit grenzt sich dieses Handeln deutlich ab zu "Wirtschaftlichkeit" als Vorgabe für die Art und Weise, in der die öffentliche Verwaltung ihre Aufgaben wahrnimmt. Regelungen in den Gemeindeordnungen begrenzen die erwerbswirtschaftlichen - dort nur als "wirtschaftliche Betätigung" bezeichneten - Aktivitäten der Kommunen, vgl. z. B. § 107 GO NRW.
Evaluation
Bewertung, Begutachtung von Leistung, Wirkung, Erfolg und/oder Effizienz/Wirtschaftlichkeit von Bildungs- oder anderen Prozessen, Projekten, Programmen, Institutionen usw., mit beratender Funktion im Unterschied zur Akkreditierung. Die nur beratende Funktion der Evaluation
stärkt die Eigenverantwortlichkeit der an den Prozessen Beteiligten (z. B.
der Hochschulangehörigen), sie eignet sich deshalb besonders ... Mehr ...
evident, Evidenz, evidenzbasiert
allgemein "offensichtlich und unzweifelhaft", auf Fakten/Daten beruhend. Im wissenschaftlichen Kontext, aufgrund der englischen Bedeutung "evidence = Beweis, Beleg" bedeutet "evident", zum Beispiel in der Medizin, "empirische, nach naturwissenschaftlichen Standards gewonnene Erkenntnis", z. B. über die Wirksamkeit von Medikamenten, Behandlungsmethoden. Entsprechend in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: empirisch gewonnene Erkenntnisse, z. B. über die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit, bessere Sprachkompetenz von Migrantenkindern aufgrund von Fördermaßnahmen, die Wirksamkeit von Faktoren für den Lernerfolg (Hattie 2013), usw. In der Medizin werden evidenzbasierte Erkenntnisse vor allem durch die Cochrane Collaboration gefördert, die systematisch Meta-Studien dokumentiert und zur Verfügung stellt, als "reviews" oder Übersichtsarbeiten bezeichnet, und dafür einheitliche und strenge Qualitätsstandards festgelegt hat. Wesentlich dabei ist, dass in den "reviews" die vorhandenen Studien auf ihre methodisch gesicherte Aussagekraft hin überprüft werden, einerseits, möglichst viele gleichartige Studien in einer Gesamtschau analysiert werden, andererseits, so dass sich ein Bild auf verlässlicherer Datenbasis ergibt.
Excellence
„Exzellenz” (deutsche Schreibweise) steht allgemein für "hervorragende Leistung,
Verfassung, Zustand", "Excellence" steht im EFQM für
„überragende Praktiken in der Führung einer Organisation und beim Erzielen von
Ergebnissen entsprechend dem EFQM-Konzept“.
explizit
ausdrücklich, deutlich, bewusst vorhanden und in Worten und/oder Zahlen formulierbar, z. B. von Zielen (ausdrücklich formulierte im Gegensatz zu geheimen oder unbewussten Zielen),
Wissen (formuliertes oder formulierbares Wissen). Das Gegenteil von implizit. Die Unterscheidung explizit/implizit für Wissen systematisiert siehe das Wissens-Portfolio.
Siehe auch Fähigkeitsstufen.
Online-Verwaltungslexikon - © B. Krems - 1999-2021Online-Verwaltungslexikon - weiter
Fachaufgaben
die Aufgaben mit Außenwirkung, auch "unmittelbare Aufgaben" genannt, im Gegensatz zu den Querschnittsaufgaben.
Fachaufsicht siehe Aufsicht, Aufsichtsarten
Fachvorgesetzte/r
"Vorgesetzte/r", dessen Weisungs- und/oder Entscheidungsbefugnis anderen Beschäftigten gegenüber auf die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben beschränkt ist und keine Befugnis zu personalrechtlichen Entscheidungen umfasst, die dem/der Dienstvorgesetzten vorbehalten ist. Deshalb sind Entscheidungen des Fachvorgesetzten i. d. R. rechtlich nicht
anfechtbar, weil sie nicht eigene Rechte des Beschäftigten betreffen, sondern nur sein Tätigwerden als "Amtswalter" in Wahrnehmung der Angelegenheiten seines Dienstherrn/Arbeitsgebers.
Es ist zu beachten, dass es "Spezialvorgesetzte" und damit auch mehrere "Fachvorgesetzte" geben kann, die jeweils für unterschiedliche fachliche Aspekte zuständig sind, z. B. durch die Funktionen der Querschnittseinheiten oder im Funktionsmeistersystem. Kennzeichen: die Missachtung entsprechender "Bitten", Aufforderungen usw. kann dienstrechtliche Konsequenzen haben - die dann allerdings vom Dienstvorgesetzten veranlasst werden müssten. Davon zu unterscheiden ist die Inanspruchnahme interner Dienstleistungen (z. B. der Bibliothek): hier gibt es i. d. R. eigenständige Reaktionsmöglichkeiten (z. B. Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung, wenn Bücher nicht zurückgegeben werden), so dass der Rückgriff auf die formellen Weisungs- und Sanktionsmöglichkeiten nicht erforderlich ist.