Online-Verwaltungslexikon
WahrheitOnline-Verwaltungslexikon - zurück
Wahrheit im Sinne endgültiger Geltung von Aussagen und von Gewissheit ist nicht möglich. "Wir wissen nicht, wir raten" (Karl Popper). Allerdings nähern wir uns der Wahrheit durch überprüfte und bewährte Hypothesen und Theorien an. "Bewährt" bedeutet dabei: die Aussage/Hypothese ist überprüft (getestet) und dabei nicht widerlegt worden, konnte (bisher) also nicht falsifiziert werden. Empirisch, Wissenschaft

Wahrscheinlichkeit
relative Häufigkeit auf lange Sicht (Popper 1997, 186). Bei einem Würfel ist die Wahrscheinlichkeit, eine 6 zu würfeln, 1/6, d. h. bei einer großen Zahl von Würfen wird die Zahl 6 annähernd bei einem Sechstel der Würfe vorkommen. Der Begriff wird auch verwendet, um den Grad der Gewissheit zu bezeichnen, ob ein Ereignis eintritt oder nicht. Bei Prognosen (auch bei Nutzwertanalysen) können die möglichen Zustände/ Entwicklungen/ Eigenschaften mit einem Faktor entsprechend der Wahrscheinlichkeit bewertet (gewichtet) werden.

Web 2.0
"Mitmach-Web", das durch die Aktivitäten der Nutzer gestaltet wird, nicht durch Anbieter von Inhalten. Das Web 2.0 entsteht durch die Eigenschaften der Interaktivität, dezentraler Steuerung und Selbstorganisation, Netzwerkbildung, Bereitstellung von Leistungen und Inhalten durch die Nutzer selbst (Autopoiese), die mit modernen Programmen und Web-Angeboten möglich werden. Damit bekommt das Internet ein Potenzial und eine Dynamik, die von Anbietern selbst nicht erreicht werden könnte, und eine Offenheit für Entwicklungen, die nicht planbar ist und sein soll, dafür aber neue Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten bietet, die über zentral verwaltete Angebote weit hinausgeht. Beispiele: Foren, Wikipedia, Blogs, Youtube ... Mehr ...

Web Based Training (WBT)
Lernen über das Internet (auch "webucation" genannt). Es kann umfassen: Lernen mit Computer-Lernprogrammen (CBT), die aber über das Internet, Intra- oder Extranet bereitgestellt werden. Der Zugriff erfolgt zumeist über Browser, also dem üblichen Programm für den Zugang zum Internet. Oft wird neben dem Lernprogramm auch eine Lernumgebung mit weiteren Funktionen zur Verfügung gestellt, z. B. Zugriff auf den Stand der Bearbeitung der Lektionen, "Anschlagtafel" mit aktuellen Informationen, E-Mail-Unterstützung durch Tutoren, Chat der Teilnehmer mit einer Lehr- oder Betreuungsperson, Austausch zwischen den Teilnehmern usw. E-Learning. WBT ist damit flexibler als CBT mit Lernprogrammen, die über Datenträger bereit gestellt werden. Insbesondere ist die schnelle Aktualisierung und Ergänzung möglich, da sie zentral auf dem Server erfolgt und dann sofort allen Anwendern zur Verfügung steht. Auch die Verknüpfung mit weiteren aktuellen Informationen anderer Anbieter ist möglich. WBT ist - wie CBT - als alleiniges Lernmedium problematisch und, wird deshalb eher in Kombination mit weiteren Lernmöglichkeiten eingesetzt: Blended Learning.

Online-Verwaltungslexikon olev.de
©  B. Krems 2022-01-02

Weblog / Blog
ein "Web-Logbuch" mit einem breiten Einsatzgebiet, von einem persönlichen Netztagebuch bis hin zu einer Community-Site mit aktuellen Beiträgen. Technisch eine flexible Webseite, die auf einfache Art und Weise neue Beiträge aufnimmt und es deshalb erlaubt, in loser Folge Einträge zu publizieren, auch Links, Bilder, Video-Sequenzen oder Audiobeiträge. Oft können Leser die Beiträge kommentieren, es entstehen Diskussionsstränge. Ein Medium mit derzeit (2005) enormen Wachstumsraten und einer steigenden Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung.

Blogs werden auch für politische Themen von gesellschaftlichen Gruppen und Akteuren, zunehmend auch von Politikern/Politikerinnen genutzt. Es gibt zahlreiche Angebote im Internet, kostenlos ein Blog einzurichten, oder kostenlose Software, um es auf eigenem Server zu installieren. Ausführlicher siehe den Eintrag in Wikipedia.

Weisung (Anordnung, Befehl) 
Verbindliche Aussage, was der Adressat tun oder nicht tun soll, woran er sich zu orientieren, welche Regeln er beachten soll; setzt entsprechende Befugnis und deshalb Über-/ Unterordnung voraus. Gegenüber einer nachgeordneten Behörde eine Weisung als Erlass oder Verfügung bezeichnet.

Werkstoffe
Energie, Schmierstoffe, Bleche, Papier und alle Güter, die im Produktionsprozess eingesetzt und verbraucht werden (im Unterschied zu: »Betriebsmitteln: sie werden gebraucht); ein »Produktionsfaktor.

Werte
sind "unsichtbare Führungskräfte" mit oft stärkerem Einfluss als formale und transparente Anweisungen oder Vorschriften. Sie bestimmen, welche Denk- und Verhaltensmuster innerhalb eines gesellschaftlichen Systems als wünschenswert gelten. Da Unternehmen keine "geschlossenen Systeme" sind, sondern vom Austausch mit ihrer Umwelt leben, müssen sie sich mit Wertveränderungen auseinandersetzen und ihnen bei der Gestaltung der betrieblichen Lebenswelt Rechnung tragen. (Wunderer, Führung und Zusammenarbeit, 2000, S. 173)

Wertschöpfung
Aktivitäten zur Erfüllung der Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden, bei denen Materialien oder Informationen verändert oder verarbeitet werden, d. h. ein Wert hinzugefügt wird. Nicht-wertschöpfende Tätigkeiten sind Kontrollen oder wiederholte Tätigkeiten, die keine Veränderung des Arbeitsgegenstandes bewirken.

Der Betrag der Wertschöpfung errechnet sich aus dem Wert, den das Unternehmen für seine Kunden schafft, abzüglich der Vorleistungen, die in den eigenen Prozess eingehen.

Wertschöpfungskette
Gliederung des gesamten Leistungsprozesses eines Unternehmens nach primären bzw. unterstützenden Aktivitäten und bewertet hinsichtlich Wertschöpfungsbeitrag bzw. strategischer Perspektive.

Wettbewerb
1. Situation, in der mehrere Anbieter eines Produktes / einer Leistung oder mehrere Nachfrager nach einem Produkt vorhanden sind, so dass die jeweils andere Seite eine Wahlmöglichkeit hat. Das ist i. d. R. die Situation auf einem Markt ... 2. Das Bemühen, Wetteifern der Konkurrenten ... wobei der Erfolg zu Lasten der Mitbewerber geht. Mehr ...

Whistleblowing ("Alarm schlagen" bei Missständen)
Weitergabe von Information über und Kritik an illegalem oder unethischen Verhalten in einer Institution durch Insider, uneigennützig und trotz persönlicher Risiken. Adressat der Informationen können zunächst die unmittelbaren Vorgesetzten sein, aber auch die nächst höheren Stellen oder Aufsichtsgremien unter Umgehung der Vorgesetzten und letztlich die Öffentlichkeit, wobei vor allem letzteres besondere Aufmerksamkeit erfahren hat (Beispiele). Die Akteure, "Whistleblower" oder "Hinweisgeber" genannt, sind Mitarbeitende, die interne Informationen verwenden um auf ihrer Meinung nach bestehende Missstände aufmerksam machen, damit u. U. geschriebene oder ungeschriebene Regeln verletzen und persönliche Risiken in Kauf nehmen. Sie handeln vorrangig uneigennützig. Mehr ...

WiBe (früher: IT-WiBe / WiBe21 / WiBe 2007)
IT-gestütztes Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung in komplexen Entscheidungssituationen, zunächst entstanden für IT-Maßnahmen, inzwischen aber zu einem generell verwendbaren Instrument der Bewertung der Wirtschaftlichkeit weiterentwickelt. Informationen dazu auf der Website www.wibe.de bzw. durch die KBSt.

Online-Verwaltungslexikon olev.de
©  B. Krems 2022-01-02

Wirksamkeit: siehe Effektivität

Wirkung: siehe Outcome

Wirkungsorientierte Verwaltungsführung - WoV
Schweizer und österreichische Variante des Neuen Steuerungsmodells, dort auch "New Public Management" genannt. Besonderes Kennzeichen der Schweizer Konzeption ist die Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Politik und Verwaltung auf der Grundlage entsprechender Regelungen in Verfassung und Gesetzen. Das Parlament steuert strategisch durch Vorgabe von Wirkungszielen für einen Zeitraum von mehreren (vier) Jahren und Bewilligung eines Globalbudgets (siehe zur Reformkonzeption des Bundes "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget - FLAG", interne Quelle im Online-Archiv).

Zur WoV gehört aber auch die Rechenschaftslegung über die Erreichung der Wirkungs-, Leistungs- und Finanzziele, in der Schweiz auf Bundesebene durch die Verpflichtung in Art. 170 der Bundesverfassung ... Mehr ...

Wirkungsrechnung (auch: Wirksamkeitsrechnung)
Erweiterung des üblichen Rechnungswesens um Aussagen über die Wirkungen der Leistungen (= Outcome) bzw. die Wirksamkeit (Effektivität: Ausmaß der Erreichung der politischen Ziele, den Beitrag zum Gemeinwohl durch die Leistungen), z. B. über die Auswirkung von Vorsorgemaßnahmen auf die Gesundheit, von "Knöllchen" auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Vgl. die Bedeutung dieses Begriffes im Zusammenhang mit Verwaltungsmanagement und -reform: Effektivität

Wirtschaften
Entscheiden über den Einsatz knapper Ressourcen um Ziele zu erreichen (einschließlich der Herstellung von Gütern (Dienstleistungen) oder zur Erreichung von Wirkungen/Outcome). Wenn eine solche Entscheidung gut sein soll (rational / optimal), erfordert das

Wirtschaftlichkeit     Ausführliche Darstellung | 15 Regeln der Wirtschaftlichkeit
Das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten.

In diesem Sinne ist eine Maßnahme, eine Entscheidung, eine Planung "wirtschaftlich", wenn sie im Vergleich mit allen anderen Alternativen das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten erreicht.

Als Formel:

Vereinfacht: W gleich N durch K
Genauer: Formel für die Wahl der wirtschaftlichsten Alternative
  Die wirtschaftlichste Alternative Aw ist die Alternative, bei der der Quotient aus Nutzen und Kosten den maximalen Wert hat.

Beachte:
"Wirtschaftlichkeit" in diesem Sinne

Wer das Wort mit anderer Bedeutung verwendet, sollte dies klar zum Ausdruck bringen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Das Gebot wirtschaftlichen Handelns hat durch Art. 114 Absatz 2 Grundgesetz Verfassungsrang (zur Bedeutung s. Reinermann 2000, S. 5 ff[FN2]).

Verglichen werden in der öffentlichen Verwaltung Nutzen und Kosten der Alternativen. Soweit es dabei um Entscheidungen über die Erbringung von Leistungen (ob überhaupt bzw. Art und Weise der Leistungserbringung) geht und die Leistung einen Marktwert hat, kann, wie in der Privatwirtschaft, ein Vergleich von Ertrag und Aufwand erfolgen, der allerdings für die Beurteilung nicht ausreicht: die Auswirkungen auf die öffentlichen Anliegen, deretwegen die Verwaltung tätig wird (Outcome), sind in die Gesamtbewertung ebenso einzubeziehen wie sonstige (Neben-) Wirkungen. S. dazu das Prüfschema für Wirtschaftlichkeit.

"Wirtschaftlichkeit" ist zunächst kein Maß für die Rentabilität der Leistungserstellung, sondern für die Vorteilhaftigkeit einzelner Entscheidungen (siehe speziell zur Abgrenzung zur Privatwirtschaft).

Prinzipien der Wirtschaftlichkeit sind die folgenden Entscheidungsregeln zur Erreichung maximaler Wirtschaftlichkeit. Es ist entweder

Minimal- oder Sparsamkeitsprinzip
  • ein bestimmtes Ergebnis (= Nutzen) mit möglichst geringem Einsatz von Mitteln anzustreben

Maximal- oder Ergiebigkeitsprinzip

  • mit einem bestimmten Mitteleinsatz (= Kosten) den bestmöglichen Nutzen zu erreichen
Optimalprinzip
(generelles Extremumprinzip / Simultanprinzip)
  • innerhalb eines vorgegebenen Kosten- und/oder Nutzenrahmens ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen erzieltem Nutzen und Mitteleinsatz zu erreichen. [FN3]

Unterscheiden sich die Alternativen bei Kosten und bei Nutzen, ist weder das Minimal- noch das Maximalprinzip anwendbar, es muss unmittelbar auf das Wirtschaftlichkeitsgebot zurückgegriffen werden (zum Verfahren s. die Erläuterungen zur Nutzwertanalyse, die Abwägung bei komplexen Entscheidungssituationen kann mit Wibe erfolgen).

Alle Bewertungen müssen nachhaltig zutreffen (s. die Erläuterungen in [FN1]).

Mehr ... sowie VV zu § 7 BHO und die Arbeitsanleitung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen des BMF / Typische Fehler bei Investitionen

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
systematisch durchgeführte und dokumentierte Untersuchungen zur Überprüfung geplanter oder durchgeführter Maßnahmen auf Wirtschaftlichkeit unter Verwendung anerkannter Verfahren (normativer Begriff). Mehr ...

Wissen (engl. knowledge)
vom Menschen wahrgenommene und verwertbare Information(en). Informationen werden erst als Wissen für den Menschen nutzbar, Wissen ist - im Unterschied zu Informationen - an Menschen gebunden. Allerdings können Informationen mit geeigneter Struktur maschinell verarbeitet werden, was bereits Wertschöpfung bzw. ein Beitrag zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben sein kann. Wissen kann bewusst, sprachlich formuliert oder formulierbar sein (explizites) oder nicht sein (implizites Wissen). Siehe auch Wissens-Portfolio, Fähigkeitsstufen

Wissenschaft
methodisch betriebene Forschung und die Ergebnisse dieser Forschung. Forschung beginnt mit der Sammlung, Ordnung und Beschreibung des Materials und setzt sich fort in der Bildung von Hypothesen und Theorien sowie ihrer Überprüfung. Unabdingbar ist, dass die Ergebnisse von anderen nachvollziehbar sind und die Ergebnisse der Öffentlichkeit und damit der Überprüfung und Kritik zugänglich gemacht werden.

Zur empirischen Forschung gehört die Formulierung von Hypothesen, die an ihren Voraussagen in der Wirklichkeit überprüft und falsifiziert werden können. Dabei gelten die Gütekriterien Objektivität, Reliabilität, Validität.

"Wissenschaft ist nicht der Besitz von Wissen, sondern das Suchen nach Wahrheit. Was wir Gesetze nennen, sind Hypothesen. Unser ganzes Wissen ist Vermutungswissen. Es muss kritisch überprüft werden." (Karl R. Popper). Ausführlich: Brodbeck, ABC der Wissenschaftstheorie für Betriebswirte. Beleg

Empirisch-wissenschaftlich fundierte Entscheidungen werden auch als "evidenzbasiert" bezeichnet. Eine solche Fundierung ist auch für Entscheidungen im Public Management von Staat und Verwaltung notwendig und ist - neben der Wirkungsorientierung - eine der Säulen einer "Neuen Verwaltungsführung" (New Public Management). 

wissenschaftliches Arbeiten
Arbeiten unter Beachtung der Anforderungen der Wissenschaft, z. B. bei der Anfertigung von Facharbeiten, Hausarbeiten, Studienarbeiten, Diplomarbeiten, Bachelor-Thesis, Magisterarbeiten, Doktorarbeiten: Website zu wissenschaftlichem Arbeiten, generell bei empirischen Arbeiten (siehe Wissenschaft, Gütekriterien)

Wissensmanagement (engl.: knowledge management)
als Aufgabe: Das tatsächlich vorhandene, an Menschen gebundene Wissen erschließen und zur Verfügung stellen („Wenn die Firma nur wüsste, was die Firma weiß“). Mehr ..., Wissensportfolio

Workflow / Workflow-System
die IT-gestützte integrierte Vorgangsbearbeitung mit der Integration von Datenbank, Dokumentenmanagement und Prozessorganisation in ein Gesamtkonzept. Neben dieser heute verbreitete Bedeutung wird als Workflow z. T aber auch - entsprechend der Bedeutung im Englischen - nur der Arbeitsablauf, Geschäftsprozess als Gesamtheit der Tätigkeiten zur Erzeugung eines Produktes bzw. zur Erstellung einer Dienstleistung verstanden. Workflow-System ist - entsprechend der Hauptbedeutung des Wortes "Workflow" - das IT-System zur Ablaufunterstützung, es umfasst insbesondere Dokumentenmanagement und die elektronische Archivierung. Beispiel ist FAVORIT-OfficeFlow, das Flexible Archivierungs- und VORgangsbearbeitungssystem im IT-gestützten Geschäftsgang, das das Bundesverwaltungsamt für die öffentliche Verwaltung bereitstellt.

WoV - siehe Wirkungsorientierte Verwaltungsführung

Online-Verwaltungslexikon -  ©  B. Krems - 1999-2021Online-Verwaltungslexikon - weiter

Zeichnung
Schriftliche Entscheidung durch Unterzeichnung einer Verfügung (ggf. auch durch digitale Signatur). Wer zeichnet, übernimmt damit die Verantwortung für die Entscheidung. Zeichnungsrecht, Mitzeichnung, Geschäftsgang

Zeichnungsrecht, Zeichnungsbefugnis
Entscheidungsbefugnis; Befugnis zur verbindlichen Entscheidung für die betreffende Institution; in der Verwaltung in der Regel nach dem Prinzip der Schriftlichkeit durch Zeichnung (Unterzeichnung) einer VerfügungGeschäftsgang). Mit dem Zeichnungsrecht untrennbar verbunden ist die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen (einschließlich der Nicht-Entscheidung oder des Unterlassens). Im Bund geregelt in den §§ 15, 17, 18 GGO.

Zentralisierung (Zentralisation)
Zusammenfassung, Konzentration an einem Ort oder in einer Einheit/einer Stelle; im spezifisch organisatorischen Sinne gleichbedeutend mit Spezialisierung, d. h. Zusammenfassung bestimmter Teilaufgaben bei besonderen Stellen. Die - nur - räumliche Zusammenfassung von Aktionseinheiten wird präziser "Konzentration" und nicht "Zentralisierung" genannt.

Zentralisierungsarten  »Spezialisierungsarten

Online-Verwaltungslexikon olev.de
©  B. Krems 2022-01-02