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Qualifikation Online-Verwaltungslexikon - zurück
im Bildungsbereich: der formale Ausdruck, die formale Anerkennung der beruflichen Fähigkeiten entsprechend definierten Kategorien und definierter Verfahren der Zuerkennung der Qualifikation. Damit können auch Berechtigungen zu bestimmten beruflichen Tätigkeiten oder Weiterbildungsmöglichkeiten verbunden sein, die diese formale Anerkennung voraussetzen. Durch die Formalisierung unterscheidet sich Qualifikation von Kompetenz als (vorhandener oder geforderter) Fähigkeit zur Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ("Können"). Umgangssprachlich wird "Qualifikation" oft mit Fähigkeit, Befähigung oder (beruflicher) Kompetenz gleichgesetzt.

Qualität
Allgemein: Güte, Beschaffenheit, im Gegensatz zu Quantität (Menge). Umgangssprachlich und in der Werbung auch mit der Bedeutung von "guter Beschaffenheit", "hoher" Qualität verwendet.

Im Qualitätsmanagement:

das "Vermögen ... zur Erfüllung von Forderungen von Kunden und anderen interessierten Parteien" (DIN EN ISO 9000:2000). Als Fachbegriff ist eine Aussage zur Qualität also das Ergebnis eines Vergleichs zwischen den geforderten und den tatsächlich vorhandenen Eigenschaften: ob - ggf. in welchem Ausmaß - sie erfüllt werden.

In der früheren Definitionsnorm zu Qualitätsmanagement ... Mehr ... , Qualitätsmanagement, TQM

Qualitätsmanagement   Ausführlich ...
Gesamtkonzept von Regelungen und Instrumenten, um eine definierte Qualität der Produkte (einschl. Dienstleistungen) sicherzustellen und damit zugleich einen Beitrag zur Senkung von Fehlerkosten zu leisten (10er-Regel der Fehlerkosten) sowie im Interesse eines dauerhaften Erfolgs die Forderungen weiterer Anspruchsgruppen (Stakeholder) zu erfüllen. Vorgaben dafür enthalten DIN EN ISO 9000:2000 ff. einschließlich der Regeln einer Zertifizierung aufgrund internen und externen Audits. Nach der Konzeption der ISO 9000:2000 Normenfamilie wird weitergehend die Erfüllung der Forderungen von Kunden und anderer interessierter Parteien angestrebt (siehe die Definiton von "Qualität" sowie Die acht Grundsätze des Qualitätsmanagements nach ISO 9000).

  Qualität
  = Technik
  + Geisteshaltung

(Qualität entsteht
aus Technik und Geisteshaltung)
 (Kamiske)

Das prozessorientierte Qualitätsmanagement nach ISO 9001 wird durch Umfassendes Qualitätsmanagement (TQM) weitergeführt, in Europa durch das EFQM-Modell als europäische Variante für "nachhaltige Excellence" sowie das verwaltungsspezifische Common Assessment Framework - CAF, ein gemeinsames europäisches Qualitätsmanagementsystem für die schrittweise Verbesserung durch Selbstbewertung. Mehr ...

Qualitätssicherung
die organisatorischen Maßnahmen mit denen sichergestellt werden soll, dass die Produkte/Dienstleistungen bestimmte Eigenschaften aufweisen.

Qualitätszirkel
Periodisch oder bei Bedarf tagende Arbeitsgruppe von 5 bis 10 Mitarbeitern eines oder mehrerer Arbeitsbereiche, die in eigener Verantwortung Vorschläge zur Verbesserung des Arbeitsablaufs oder der Qualität erarbeiten. Typisches Element eines Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP). Mehr ...

Quality Function Deployment (QFD)
Qualitätstechnik, mit der in einem mehrstufigen Verfahren Kundenforderungen gewichtet und für deren Erfüllung kritische Produkt-, Konstruktions-, Prozess- und Fertigungsmerkmale abgeleitet werden. Dabei können auch gesellschaftliche Umweltforderungen berücksichtigt werden.

Quasi-Lösung
Bezeichnung aus der Entscheidungstheorie (Cyert/March 1964) für Kompromissformeln, die keine Entscheidung bei Zielkonflikten enthalten, sondern bewusst vieldeutig bleiben. Denn die Vorstellung, es könnten verbindliche hierarchisch geordnete Zielsysteme festgelegt werden, wird in der Entscheidungstheorie als unrealistisch eingeschätzt (u.a. von Kirsch).

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Querschnittsaufgaben
Interne Serviceaufgaben und Steuerungsunterstützung, sog. "mittelbare" Aufgaben, die nicht "unmittelbar" der Auftragserfüllung (»Zielfelder, dem Sachziel, dem "Behördenzweck") dienen. Serviceaufgaben schaffen die Voraussetzungen für die Facheinheiten und unterstützen sie in ihrer Aufgabenerledigung. Dazu rechnen bisher Haushalt, Organisation, Personal, Innerer Dienst und IT (IuK) ("HOPII") sowie die Aufgaben der Steuerungsunterstützung (bisher z. T. integriert oder nicht wahrgenommen). Im Sprachgebrauch der KLR werden interne Produkte hergestellt. Gegensatz: unmittelbare Aufgaben = Fachaufgaben = Erstellung und Absatz externer Produkte.

Die Zusammenfassung der Q. in eigenen Einheiten führt zur Zweckspezialisierung. Mit der Zusammenfassung von Fach- und Ressourcenverantwortung im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells wird diese Zweckspezialisierung ganz oder teilweise aufgehoben, ferner sind die Aufgaben der Steuerungsunterstützung gesondert auszuweisen und zu organisieren.

In der Verwaltung der Kommunen und Länder ist die Trennung in Serviceaufgaben und Steuerungsunterstützung bereits weitgehend umgesetzt, in der Bundesverwaltung ist der Doppelcharakter der Querschnittsaufgaben z. T. noch nicht erkannt bzw. organisatorisch berücksichtigt.

Querschnittseinheit
Organisationseinheit, die mittelbare = Querschnittsaufgaben wahrnimmt, z. B. Personal- und Haushaltsreferat, also interne Produkte erzeugt. Zweckspezialisierung

Rangspezialisierung
Spezialisierung nach Entscheidungsvorbereitung einerseits, Entscheidung andererseits bzw. nach Entscheidung und Ausführung; besteht insbes., wenn der Bearbeiter kein Zeichnungsrecht hat, also nur - unterschriftsreife - Vorlagen erstellt und ein anderer diese zeichnet. Heute wird empfohlen, möglichst auf Rangspezialisierung als Regelfall zu verzichten zu Gunsten der Delegation des Zeichnungsrechts und damit der Beachtung des AKV-Prinzips

Rapid Prototyping  »Prototyping

Rating (engl. = "Einschätzung")
systematische Bewertung z. B. von Anlageobjekten nach Risikoklassen oder der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern (»Bonität)

rational
1. als Gegensatz zu emotional bzw. affektiv = gefühlsmäßig: verstandesmäßig; 2. = "zweckrational": zielorientiert, d. h. Maßnahmen bewusst auswählend, um ein »Ziel (oder mehrere Ziele) bestmöglich zu erreichen; Gegensatz: »emotional, irrational

Rationalisierung
Steigerung der Effizienz bei gleichbleibender Art und Menge der Produkte/Leistungen, insbesondere durch Optimierung der Prozesse / der Ablauforganisation und/oder durch Technik-Einsatz (Computer, Maschinen). Damit verringert sich i. d. R. der Personalbedarf, was Rationalisierung im allgemeinen Verständnis problematisch erscheinen lässt, weil mit dem Verlust von Arbeitsplätzen verbunden. Angesichts der begrenzten Mittel der öffentlichen Hand gilt aber: Rationalisierung ist die Alternative zur Rationierung öffentlicher Leistungen! Jeder durch unrationelles Arbeiten verschwendete Euro steht nicht für andere öffentliche Leistungen zur Verfügung und schadet damit dem Gemeinwohl - und verletzt das Wirtschaftlichkeitsgebot des Art 114 II GG. Dabei ist Wirtschaftlichkeit richtig zu verstehen als günstigstes Verhältnis zwischen der Erreichung legitimer öffentlicher Zwecke und dem Ressourcenverzehr, nicht als Verringerung der Kosten um jeden Preis oder gar als Rentabilität (mehr im Beitrag "Wirtschaftlichkeit").

Rationalisierung ist die Alternative zur Rationierung öffentlicher Leistungen!

Denn jeder überflüssig ausgegebene Euro steht nicht für benötigte Leistungen zur Verfügung.

Rationalisierungsinvestitionen sind dem entsprechend Investitionen mit dem Ziel der Steigerung der Effizienz, während Investitionen für eine Steigerung der Leistungs-/Produktmenge oder für neue Leistungen/Produkte als Erweiterungsinvestitionen bezeichnet werden.

rationell
zweckmäßig, sparsam, wirtschaftlich

reaktiv
Handeln erst/nur auf Anstoß von außen, aufgrund von Fehlern, Mängeln, Forderungen Dritter, mit der Tendenz, nur die unmittelbar erkennbaren und aktuell wichtigen Probleme zu lösen, ohne die tiefer liegenden Problemursachen zu beheben, im Unterschied zu aktivem oder proaktivem Handeln. Im Bild: "Handeln, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist." Andererseits wird reagiert und die Entwicklung nicht - passiv - hingenommen. Siehe Aktivitätsniveaus.

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Realisation, Realisierung
Durchführung, Vollzug, Umsetzung (eines Planes, einer Absicht, einer Entscheidung, einer Aufgabe)

Rechnungswesen
System der Berichterstattung und Rechenschaftslegung, in der öffentlichen Verwaltung neu konzipiert als "Neues Rechnungswesen" auf doppischer Grundlage (Doppik). Es umfasst Kosten-, Leistungs- und Wirkungsrechnung sowie die Erfassung der monetären Aspekte durch Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung (Übersicht).

Rechtsnorm
Norm, die Reaktionen des Rechtssystems ermöglicht (als Sanktion oder Anspruchsgrundlage). Sprachnormen können Teil von Rechtsnormen sein (Legaldefinitionen). Mehr ...

Referat
In Bundesministerien und vielen anderen Behörden des Bundes und der Länder: die erste (unterste) Organisationseinheit (Basiseinheit) als Zusammenfassung von Ausführungskräften unter einer »Instanz, der Referatsleitung. Gleichbedeutend die Bezeichnung »Dezernat. In der Wirtschaft entspricht dem Referat zumeist die Abteilung. Referatsangehörige

Referatsangehörige
können sein Referenten/Referentinnen (höherer Dienst), Sachbearbeiter/-innen (gehobener Dienst), Bürosachbearbeiter/-innen (mittlerer Dienst), sonstige Mitarbeitende (z. B. Unterstützungskräfte). Das Referat kann ferner intern strukturiert sein in Sachgebiete mit eigener Sachgebietsleitung. Ob zwischen den verschiedenen Funktionsträgern in einem Referat, insbesondere für eine Sachgebietsleitung, fachliche Weisungsrechte oder darüber hinausgehende Vorgesetztenbefugnisse bestehen, sollte nach Art und Umfang eindeutig geklärt sein, es hat u. a. Auswirkungen auf die dienstliche Beurteilung, denn wer (auch nur begrenztes fachliches) Weisungsrecht hat, ist in die Beurteilung einzubeziehen, da er über dafür relevante Informationen verfügt.

Referatsleiter/-in / Referatsleitung
Person, die ein Referat leitet, in Bundesministerien/obersten Bundesbehörden ein Beschäftigter des höheren Dienstes, in anderen Behörden kann er auch dem gehobenen Dienst angehören. Ihr unterstehen die dem Referat zugewiesenen Referentinnen/ Referenten, Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeiter, Bürosachbearbeiterinnen/ Bürosachbearbeiter und ggf. weitere Mitarbeitende.

Referent/in
Der Referatsleitung unterstellte/r Mitarbeitende/r des höheren Dienstes. Vergleichbare Bezeichnung: Dezernent/in.

reflexiv
rückbezüglich, im Zusammenhang mit Management vor allem: sich selbst betrachtend (analysierend), der Manager muss auch sich selbst managen, Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung müssen selbst wirtschaftlich angewendet werden, usw. Mit Reflexivität wird also die Meta-Ebene angesprochen.

Reflexivitätsgebot (für Modernisierungsmaßnamen)
Gebot, Modernisierungsmaßnahmen auf diese selbst zu beziehen, oder auch: die Modernisierer müssen das, was sie predigen, vorleben. Das ist nicht nur ein Gebot der Glaubwürdigkeit, sondern der Effektivität und Effizienz: Controlling, das nicht kundenorientiert gestaltet ist, läuft leer, schlimmer noch: es führt zu Fehlsteuerungen. KLR, die einen unwirtschaftlichen Aufwand verursacht oder die Kosten, die sie selbst verursacht, nicht transparent macht, verursacht ihrerseits - gravierende - Fehlsteuerungen, weil hier zentrale Managementinstrumente nicht (richtig) funktionieren, von dem psychologischen Flurschaden ganz zu schweigen (»Change Management, Meta-Ebene).

Reflexivitätsgrad = "institutionelle Lernkompetenz": in der öffentlichen Verwaltung oft begrenzt oder kaum vorhanden

Reflexivitätsgrad
Ausmaß, zu dem das Handeln und die Ergebnisse des Handelns "reflektiert" und damit überprüft werden. Es handelt sich also um Handeln auf der Meta-Ebene, aber orientiert an der (kritischen) Betrachtung des Handelns. Der Reflexivitätsgrad bestimmt weitgehend die Lernfähigkeit (entsprechend der Situation beim individuellen menschlichen Lernen: die Lernkompetenz).

Typischerweise ist der Reflexivitätsgrad in der öffentlichen Verwaltung gering, damit auch die Lernfähigkeit begrenzt, werden Leistungen nicht angepasst, auch wenn die mit ihnen verfolgten Ziele nicht erreicht, der öffentliche Auftrag nicht erfüllt wird. Hoher Reflexivitätsgrad ist ein Kennzeichen richtig verwendeten Qualitätsmanagements, und die drastische Steigerung des Reflexivitätsgrades ist ein Kernanliegen der Konzepte eines Neuen Verwaltungsmanagements (Neues Steuerungsmodell, New Public Management, und vergleichbarer Konzepte).

Registratur
Akten-/Schriftgutverwaltung, auch der Ort, an dem die Akten aufbewahrt und verwaltet werden. Siehe für den Bund die RegR (Registraturrichtlinie) als Ergänzung zur GGO.

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relevant
bedeutsam, wichtig, erheblich, bezogen auf die jeweilige Fragestellung, das jeweilige Problem, Ziel.

Reliabilität
Zuverlässigkeit, Messgenauigkeit (Reproduzierbarkeit der Ergebnisse: auch bei einer Wiederholung ergeben sich die gleichen Werte). Fragen müssen z. B. eindeutig zu verstehen sein, sonst bekommt man Zufallsergebnisse je nach dem Verständnis der befragten Person, die Rücklaufquote muss ausreichend sein, die Stichprobe "repräsentativ", usw. Ausgeschlossen werden muss auch, dass die befragte Person keine Meinung hat und deshalb beliebig antwortet. Die Reliabilität beantwortet die Frage "Wird richtig gemessen?", sagt aber nichts darüber aus, ob "das Richtige" gemessen wird, das, was eigentlich als Information benötigt wird: das ist eine Frage der Validität. Siehe auch Gütekriterien, Objektivität, Wissenschaft.

Remanenzkosten
bei einer Veränderung verbleibende Kosten:

Remanenzkosten sind eine Herausforderung für Management: Management (-strukturen, -instrumente) muss durch geeignete Instrumente und Prozesse dafür sorgen, dass sie vorhergesehen werden, auch durch proaktive Planung. Gutes strategisches Management ist eine wichtige Voraussetzung, weil Reaktionsmöglichkeiten auf Entwicklungen eher möglich werden, ohne wichtige andere Aspekte zu übersehen.

Insoweit ist die Verschärfung der Finanzkrise der öffentlichen Hände durch Remanenzkosten auch auf fehlendes strategisches Management zurückzuführen, ein spätestens seit der Ausrufung des Neuen Steuerungsmodells 1993 in Deutschland bekanntes Defizit: die Konsequenzen auf der finanziellen Seite waren also vorhersehbar und vermeidbar.

Rendite, Rentabilität, ROI (Return on Investment)
(italienisch "Rente") relativer Ertrag einer Investition bzw. des Kapitaleinsatzes, zumeist für ein Jahr und als Prozentwert angegeben. Bezugspunkt kann sein

Bei der Rendite von Wertpapieren wird der Anschaffungs- oder Zeitwert, nicht der Nennwert zugrunde gelegt. Rendite und Rentabilität werden z. T. synonym verwendet, andere reservieren den Begriff Rentabilität als Messgröße für den Unternehmens- bzw. Betriebserfolg und verwenden "Rendite" als Messgröße für Finanzentscheidungen, z. B. für den Ertrag einer Geldanlage.

Rentabilität
allgemein: Fähigkeit, Gewinn zu erwirtschaften, für private Betriebe eine Existenzbedingung, bzw. Messgröße für den Unternehmens- bzw. Betriebserfolg, siehe im vorhergehenden Beitrag.

Rentabilitätsrechnung
Verfahren zur Ermittlung des relativen Ertrages einer Investition oder des relativen Ertrages des eingesetzten Kapitals (siehe Rendite). Als Verfahren der Investitionsrechnung ergibt sich die Rentabilität als Quotient aus dem durchschnittlichen monetären Vorteil (Einnahmen, Gewinn, Einsparung) dividiert durch den Betrag des durchschnittlich gebundenen Kapitals.

Ressourcen
verfügbare "Mittel" im weiteren Sinne, in der Verwaltung meist verstanden als:

darüber hinaus sind relevant als knappe Güter, deren Inanspruchnahme ebenfalls als Kosten erfasst werden müssen:

Im weiteren Sinne únd umgangssprachlich kann alles, was knapp ist, als "Ressource" bezeichnet werden, z. B. "Zeit" oder "Aufmerksamkeit im Leitungsbereich" sind in diesem Sinne knappe Ressourcen, ebenso wie "Motivation", "Geduld" usw.

Return on Investment (ROI) siehe Rendite.

Ringelmann-Effekt
Das Phänomen abnehmender individueller Leistung bei zunehmender Gruppengröße: die Leistung der Gruppe steigt nicht proportional zur Zahl der Gruppenmitglieder, sondern nimmt stetig ab: bei 2 Personen ist die Gruppenleistung nur 2 × 93 % der Einzelleistung, bei 8 Personen sogar nur 8 x 49%.

Die "Prozessverluste" werden als Koordinationsverluste einerseits, Motivationsverlusten andererseits erklärt, insbesondere als Tendenz, einen Teil der Arbeit anderen zu überlassen, weil die Einzelleistung nicht erkennbar ist (Trittbrettfahren, auch "soziales Faulenzen" (in Übersetzung von "social loafing") genannt).

Entsprechende geringere Leistungen von Gruppen sind auch beim Brainstorming beobachtet worden ... Mehr ...

Risiko
Möglichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses bzw. einer schädigenden Entwicklung, bzw. Möglichkeit der Verfehlung eines Zieles. Das Ausmaß des Risikos kann als Wahrscheinlichkeit des Eintritts und der Bedeutung (Schwere des Schadens, Ausmaß der Zielverfehlung, immaterieller Wert der betroffenen Güter usw.) erfasst werden, insbesondere bei technischen Risiken (Risiko, das ein Computersystem versagt, Risiko eines Flugzeugabsturzes), die verschiedenen Risiken können in einem Risiko-Portfolio erfasst und analysiert werden. Der systematische Umgang mit Risiken im Hinblick auf die Folgen für das Unternehmen / die öffentliche Stelle und die Allgemeinheit ist Gegenstand von Risikomanagement.

Risikomanagement
Management von Risiko, d. h. ziel- und ergebnisorientierter Umgang mit dem Phänomen "Risiko", der unvermeidlichen oder vermeidbaren Enstehung von Risiken und ihrer Folgen. Es umfasst die Erfassung und Bewertung von Risiken sowie die Entscheidung über Reaktionen auf Risiken, auch unter Verwendung der Risiko-Portfolioanalyse. Risikomanagement ist z. T. gesetzlich vorgeschrieben, für die öffentliche Verwaltung folgt die Verpflichtung aus dem öffentlichen Auftrag, der nicht durch Risiken beeinträchtigt werden darf. Dabei ist aber das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und je nach Risiko (Eintrittswahrscheinlichkeit, Wert der betroffenen Rechtsgüter, Schadenshöhe) abzuwägen, welches Ausmaß der Vorsorge zu treffen ist.

Risikomanagement ist in der deutschen öffentlichen Verwaltung noch wenig entwickelt, während es z. B. in England zum Pflichtkanon der Aus- und Fortbildung des Managementpersonals öffentlicher Einrichtungen gehört. Es ist ein Element proaktiven Managements. Zum Stand in Deutschland siehe den Sammelband Scholz / Schuler / Schwintowski (Hrsg.): Risikomanagement der Öffentlichen Hand, Heidelberg 2009.

Robuste Prozesse
Prozesse, die unabhängig von äußeren Störeinflüssen (z. B. Temperaturschwankungen) Produkte erzeugen, die den an sie gestellten Forderungen genügen. Die Gestaltung r. P. ist eine Forderung des Qualitätsmanagements und setzt entsprechende Gestaltung und Tests sowie Beseitigung von Fehlerursachen durch Prozessgestaltung voraus.

ROI - Return on Investment - siehe Rendite

Rolle
Bündel von Verhaltenserwartungen, das mit einer bestimmten Stellung, Position, Situation im sozialen Zusammenleben und insbesondere auch in Organisationen verbunden ist.

Rückmeldung / Feedback (engl.), technisch: Rückkoppelung
Die Reaktion auf eine (verbale oder non-verbale) Botschaft, die dem Kommunikationspartner mitteilt, dass die Botschaft / die Mitteilung verstanden - oder wie sie verstanden wurde. Um ein gemeinsames Verständnis zu gewährleisten, kann es sinnvoll sein / vereinbart werden, dass die Partner die Äußerungen des anderen in eigenen Worten zusammenfassen ("paraphrasieren"), bevor sie antworten. Mehr ... (Feedback-Regeln).

In der Kybernetik die Rückmeldung der Ergebnisse der Systemleistungen an das übergeordnete System, den Auftraggeber, usw. zum Zwecke der Steuerung (um die Anpassung an die gesteckten Ziele zu ermöglichen).

Rücksprache
"R" oder "bR" (bitte Rücksprache): Verfügung (Weisung) vor allem im Zusammenhang mit Geschäftseingängen, zur Klärung einiger Fragen beim Verfügenden vorzusprechen; Rücksprachen sollen unverzüglich, möglichst innerhalb von 3 Tagen wahrgenommen werden; bei Rücksprachen bei einem höheren Vorgesetzten ist dem/den Zwischenvorgesetzten Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so die Regelung in § 54 der früheren GGO I des Bundes. Die Neufassung der GGO des Bundes (2000) enthält hierzu keine Regelung mehr, es gilt also die allgemeine Informationsregelung in § 11 Abs. 5 GGO.

Rückstellungen
Rückstellungen sind in der Bilanz - der Vermögensrechnung - und im Jahresabschluss des neuen öffentlichen Rechnungswesens (Doppik) Beträge für ungewisse Verbindlichkeiten, z. B. zukünftige Pensionszahlungen oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (entsprechend § 249 HGB für Kaufleute).

Da es um Zahlungen erst in zukünftigen Jahren geht, ist der Wert der Rückstellungen durch Abzinsung der zukünftig zu leistenden Zahlungen zu ermitteln. Erfolgt die Abzinsung mit einem zu hohen Zinssatz, werden die Rückstellungen nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu tilgen. Das dürfte derzeit in vielen Fällen so sein, weil die Abzinsung mit dem Durchschnittszinssatz der letzten sieben Jahre zu erfolgen hat, § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, eine Regelung, die die öffentlichen Hände übernommen haben. Für die Pensionszahlungen gilt ein aktuellerer Zinssatz (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB: der durchschnittliche Marktzinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren).

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Sachbearbeiter/-in  Ausführlich ...
Mitarbeiter/Mitarbeiterin des gehobenen Dienstes (bzw. in vergleichbarer Position als Angestellte/-r), dem/der ein Sachgebiet zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung als Ausführungsaufgabe übertragen worden ist. Die Funktion umfasst die verantwortliche Bearbeitung aller Einzelfälle (im Regelfall mit Zeichnungsrecht und Ergebnisverantwortung für die Erreichung der Wirkungs-, Leistungs- und Finanzziele) sowie die Managementverantwortung für das Sachgebiet, soweit nicht wegen der besonderen Bedeutung die Mitwirkung oder Entscheidung einer Instanz (z. B. der Referatsleitung) erforderlich ist.

"Verantwortliche Bearbeitung aller Einzelfälle" und "Managementverantwortung" bedeuten ... Mehr ...

Sachbearbeitung
1. Als Funktion: die geschlechtsneutrale Bezeichnung für Sachbearbeiter/in. 2. Als Tätigkeit: die verantwortliche Betreuung eines Sachgebietes durch einen/eine Sachbearbeiter/in. 3. Ungenau verwendet für die (inhaltliche) Bearbeitung von Vorgängen im Geschäftsgang, unabhängig von der Stellung desjenigen, der tätig wird, siehe Bearbeiter/in.

Sachentscheidungen
Entscheidungen, die sich auf die übertragene Sachaufgabe beschränken, z. B. über den Antrag eines Bürgers, im Gegensatz zu Führungsentscheidungen.

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