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Umweltmanagementsystem Online-Verwaltungslexikon - zurück
Konzept zur Gestaltung der Strukturen und Prozesse des betrieblichen Umweltschutzes zur Verwirklichung der internen Zielsetzungen und der externen Forderungen. Vorgaben enthält z. B. die DIN 150 14001. Parallelen bestehen zum Qualitätsmanagement, in das Vorgehen nach TQM bzw. nach dem EFQM-Modell kann der Umweltschutz als Bestandteil integriert werden (vgl. das Berliner Modell umweltbewusster Unternehmensführung im umfassenden Managementkonzept, dargestellt in Georg Winter: Das umweltbewusste Unternehmen. 6. Aufl. 1998). Mehr ...

UNPAN United Nations Global Online Network On Public Administration and Finance

Unternehmen / Unternehmung
Im allgemeinen und juristischen Verständnis die juristische und finanzwirtschaftliche Seite einer Einzelwirtschaft, "Betrieb" ist dagegen die produktionswirtschaftliche Seite. Ein Unternehmen kann demnach mehrere - wirtschaftlich unselbständige - Betriebe im Sinne von Produktionsstätten haben. Verschiedene andere Definitionen werden in der BWL vertreten, Übersicht z. B. bei Wöhe, BWL, 18. Aufl., S. 2 ff.

"Kultur" ist ein Eisberg-Phänomen:
der größte Teil ist unsichtbar. Sie
zu missachten kann in die Katastrophe
führen wie bei der Titanic!

Unternehmenskultur/Organisationskultur 
ist der in einer Organisation gewachsene Bestand von

der das Verhalten der Organisationsmitglieder z. T. unbewusst und unsichtbar steuert. Der gewachsene Bestand an Basisannahmen als Grundlage der Unternehmenskultur lässt sich nicht schnell und direkt ändern. "Kulturänderungen" sind deshalb nicht durch Anordnung möglich, sondern nur über einen längerfristigen Prozess. Mehr ...

Unternehmensstrategie
Strategie für das Unternehmen insgesamt / die Behörde bzw. die Verwaltung (z. B. die Bundespolizei, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung). Sie legt z. B. fest (a) den Geschäftsrahmen (b) die strategischen Geschäftsfelder im Sinne Produktebereiche/Produkte sowie (c) was Kerngeschäft oder Rand-, Neben und Spezialgeschäfts ist. Entsprechendes kann auch für die öff. Verw. gelten, s. die Forderungen der KGSt nach einem strategischen Management, wobei es Aufgabe des Managements/der Leitung wäre, einerseits die sich aus den gesetzlichen und politischen Vorgaben ergebenden strategischen Festlegungen als Orientierung zu formulieren, aber andererseits auch Perspektiven der Weiterentwicklung zu definieren, die in den politischen Prozess eingebracht werden können. Vision, Mission

Untersuchungsbereich
Der für organisatorische Betrachtungen ausgewählte Ausschnitt aus einer Institution (Behörde, Betrieb); die Auswahl erfolgt nach dem mit der Untersuchung verfolgten Ziel unter Berücksichtigung der begrenzten Kapazität für solche Untersuchungen.

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URI
Uniform Resource Identifier, eine Zeichenfolge, die zur Identifizierung einer abstrakten oder physischen Einheit dient, also nicht nur für Internet-Adressen, sondern auch für andere Einheiten, einschließlich dinglichen Objekten oder Menschen - im Unterschied zur URL.

URL
Uniform Resource Locator: Web-Adresse, die eindeutige Adresse eines Objekts (Webseite oder Verzeichnis von Webseiten oder Inhalten, Portal, ein Dokument, eine Grafik, ein Programm usw.) in einem Netzwerk, z. B. im Internet und Intranet, z. B. einer Webseite, einer im Internet veröffentlichten pdf-Datei, unter der dieses Objekt gefunden und aktiviert werden kann. Problem: diese Adressen ändern sich oft, so dass die Verweise darauf (Links) nicht mehr funktionieren. Das Problem soll durch die Vergabe einer URN oder einer DOI behoben werden.

URN
Uniform Resource Name, eindeutiger und dauerhaft gültiger Name einer Ressource im Internet, unabhängig vom Speicherort, im Unterschied zur URL. Der Aufruf erfolgt über eine Quelle, die auf die aktuelle URL weiterleitet, in Deutschland durch den "URN-Resolver" der Deutschen Nationalbibliothek. Zur automatischen Übersetzung der URN in die URL ist die Adresse des URN-Resolvers http://www.nbn-resolving.de/ der URN voranzustellen. Beispiel: die PDF-Fassung von olev.de im Internet. Alternative für die Vergabe einer dauerhaft auffindbaren Adresse für eine Internet-Quelle ist die DOI.

Validität
Gültigkeit (einer Messung), Grad der Übereinstimmung der Ergebnisse mit dem Ziel der Untersuchung. Sie beantwortet die Frage "Messen wir das Richtige", im Unterschied zur Frage "Messen wir richtig", der Frage nach der Genauigkeit der Messung: Reliabilität. In diesem Sinne müssen auch Kennzahlen für die Konkretisierung von Zielen "valide" sein, d. h. sie müssen das messen, was das Ziel als gewünschtes Ergebnis formuliert. Verwandte Stichwörter: Gütekriterien, Objektivität, Wissenschaft.

variable Kosten
Kosten, deren Höhe sich mit der Menge der Produktion bzw. Leistung (z. B. Zahl der Bescheide, Beratungen) ) ändert, insbesondere Personalkosten (wenn sie den einzelnen Leistungen zugerechnet und nicht - falsch - als "eh-da-Kosten" behandelt werden), wie aus Rechnungen von Handwerkern bekannt, Kosten für Roh- und Hilfsstoffe, Energie. Gegensatz: fixe Kosten. Verwandte Stichwörter: Kosten, Fixkosten, eh-da-Kosten, Doppik.

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Verantwortung Ausführlich ...
Pflicht zum Einstehenmüssen für die Folgen des Handelns (auch der - pflichtwidrigen - Untätigkeit). Die Verantwortung ist untrennbar verbunden mit der Befugnis, sein Handeln selbst zu bestimmen, z. B. mit dem »ZeichnungsrechtKongruenzprinzip), jedoch gibt es auch Verantwortung für fremdes Handeln als Führungsverantwortung (bei Delegation), im Außenverhältnis als Gewährleistungsverantwortung (des Staates/der Kommune) oder Verantwortung dafür, Handeln vorgeschlagen zu haben: Initiativverantwortung. »Verantwortungsarten. Im Verhältnis von Aufsichtsbehörde zu nachgeordneten Behörden/Einrichtungen korrespondieren den Verantwortungsarten die Aufsichtsarten. Auch: Rechenschaftspflicht, Haftung. Englisch: Responsibility. Mehr ...

Verantwortungsarten Ausführlich ...
1. Von Führungskräften und Mitarbeitenden:
Art der Pflichten, auf die sich die Verantwortung bezieht: Handlungs-, Führungs-, Initiativ-, Ergebnisverantwortung. Die Unterscheidung hat sich insbesondere im Zusammenhang mit der Delegation des Zeichnungsrechts entwickelt, dabei wird zwischen Handlungsverantwortung, Führungsverantwortung und Initiativverantwortung unterschieden ... Mehr ...

2. Verantwortungsarten im Außenverhältnis
(politische / staats- und verwaltungsrechtliche Verantwortung): Leistungsverantwortung (Erfüllungsverantwortung) und Gewährleistungsverantwortung ... Mehr ...

3. Betreiberverantwortung

Zur Betreiberverantwortung im Gebäudemanagement (Facilitymanagement) siehe GEFMA 190 (2004): Betreiberverantwortung im Facility Management.

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Veränderungsmanagement »Change Management

Verfahren (engl.: procedure)
"Festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit oder einen Prozess auszuführen" (ISO 9000:2000). Auch: die tatsächlich verwendete und/oder übliche Art und Weise der Ausführung.

Verfügung
1. Innerbehördlich: a) im weiteren Sinne: jede schriftliche Weisung (z. B.: "R" = Rücksprache); b) im engeren Sinne: eine schriftliche, förmliche Erledigungsanordnung für einen Geschäftsvorfall; 2. im Verhältnis zwischen über- und nachgeordneter Behörde: eine Entscheidung oder Weisung an eine nachgeordnete Behörde (oft auch als "Erlass" bezeichnet); 3. im Verhältnis zu Dritten: ein Verwaltungsakt, d. h. eine Entscheidung oder Weisung, die für den Adressaten verbindlich ist, sofern sie nicht mit einem Rechtsbehelf erfolgreich angefochten wird.

Zu 1 b (Verfügung als Erledigungsanordnung): Verfügungen sind oft zunächst "Entwurf" (der beabsichtigten Verfügung) und werden so gekennzeichnet, um andere Stellen durch Mitzeichnung zu beteiligen. In der Praxis hat sich z. T. eingebürgert, auch noch dann vom "Entwurf" zu sprechen, wenn er schlussgezeichnet und damit zur Verfügung geworden ist, die - richtige - Bezeichnung als Verfügung wird nicht mehr verwendet.

Verfügungen sind ein wichtiges Mittel zur internen Steuerung des Ablaufs und zur Koordination durch Mitzeichnung und ggf. Einholung der Schlusszeichnung durch eine dem Entwurfsverfasser übergeordnete Stelle. Dafür gelten besondere Regelungen in der jeweils anwendbaren Geschäftsordnung, die Beherrschung der "Verfügungstechnik" ist wichtig für den Erfolg bei den internen Willensbildungsprozessen.

Beachte zum Sprachgebrauch: Verfügung im Sinne Nr. 1 b wird z. T. auch als "Büroverfügung" bezeichnet, um sie von einer Verfügung im Außenverhältnis (Nr. 3) zu unterscheiden.

verlorene Kosten siehe Sunk Costs

Vermerk
= "Aktenvermerk" = "Aktennotiz"; ein zumeist durch die Überschrift "Vermerk" gekennzeichneter und vom Verfasser unterschriebener Teil der Akte, mit dem Informationen ohne Weisungs- oder Entscheidungscharakter festgehalten werden, um zu gewährleisten, dass die Akte alle wichtigen Informationen enthält (Prinzip der

Schriftlichkeit bzw. Aktenmäßigkeit). Gegensatz: Verfügung  

Verrichtung, Verrichtungsspezialisierung
Tätigkeit, Art von Tätigkeit (an einem Arbeitsgegenstand), z. B. Schreiben (eines Briefes), Montieren (einer Maschine); eine der Möglichkeiten zur »Spezialisierung von »Aktionseinheiten ist die Zuweisung bestimmter Verrichtungen (Verrichtungsspezialisierung).

Verschulden
Vorwerfbarkeit eines Fehlverhaltens, also eines Verhaltens in Abweichung von einer verbindlichen Vorgabe, oder der Verfehlung eines Zieles, das z. B. in einer Zielvereinbarung oder in einem Leistungsauftrag festgelegt ist, in der Regel verbunden entweder mit der Pflicht, für die Folgen des Fehlverhaltens einzustehen, mit anderen Konsequenzen, z. B. zur Kompensation der Folgen, ggf. aber auch mit Sanktionen für das Fehlverhalten. Verantwortung kann auch ohne Verschulden bestehen, z. B. als Pflicht, für Risiken einzustehen (Gefährdungshaftung).

Für die Führungsverantwortung lässt sich Verschulden wie folgt gliedern:

Entsprechende Führungspflichten und -verantwortlichkeiten wurden bereits im Harzburger Modell 1962 definiert.

Verschulden ist eine im Management problematische Kategorie: wenn danach gefragt wird, ist dies in der Regel ein Kennzeichen für das Versagen üblicher Management-Regeln und -Prozesse. Denn Auftrag des Managements ist nicht die Einhaltung von Regeln, sondern die Erreichung von Zielen, für die Regeln allenfalls einen Rahmen vorgeben (siehe dazu bereits Max Weber): nach "Verschulden" ist also zu fragen, wenn diese Rahmenvorgaben nicht beachtet worden sind. Und selbst die Beachtung dieser Rahmenvorgaben ist u. U. noch kein ethisch einwandfreies Verhalten (siehe Verwaltungsethik).

Die Verletzung von Vorgaben im öffentlichen Interesse führt u. U. zur Strafbarkeit, von zivilrechtlich geltenden Vorgaben u. U. zur Verpflichtung zum Schadensersatz oder zu Vertragsstrafen. Verschulden kann bestehen im bewussten und gewollten Fehlverhalten - Vorsatz - oder in der Nichtbeachtung der "im Verkehr erforderlichen Sorgfalt" (§ 276 Abs. 2 BGB). Ein "Fehler" ist demgegenüber zunächst nur eine Abweichung von einem geforderten Zustand (Soll) und besagt nichts über Vorwerfbarkeit und ggf. Verantwortung für die Fehlerfolgen.

Verteilzeiten
Zeitanteile, die nicht für den Arbeitsprozess selbst verwendet werden (nicht wertschöpfend sind), aber dennoch als Arbeitszeit gerechnet werden und deshalb bei der Ermittlung des Personalbedarfs, der Kapazität oder des Auslastungsgrades berücksichtigt werden müssen. Sie werden im allgemeinen als Zuschlag zur Grundzeit berechnet. Mehr ...

Vertreter/-in, Stellvertreter/-in
Derjenige, der eine Aufgabe an Stelle des eigentlich Verantwortlichen wahrnimmt bzw. dessen Funktion ausübt. Dabei sind zu unterscheiden: Abwesenheitsvertreter: Der Normalfall der Vertretung. Ständiger Vertreter, z. B. der Vizepräsident, Staatssekretär: hier nimmt der Vertreter Aufgaben auch bei Anwesenheit des Vertretenen wahr, es liegt also in Wirklichkeit eine Arbeitsteilung mit dem Amtsinhaber vor. Platzhalter: Er vertritt nur, soweit Entscheidungen unbedingt getroffen werden müssen, "Notgeschäftsführer". Mehr ...

Vertretungskörperschaft
Als Vertretungskörperschaft bezeichnet man - sprachlich ungenau - ein Organ einer Körperschaft zur Vertretung der Mitglieder, in der Kommunalverwaltung z. B. Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag.

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Verwaltungsakt
Hoheitliche Einzelfallentscheidung, die verbindlich ist, wenn sie nicht erfolgreich mit Rechtsbehelf (z. B. einem Widerspruch) oder Rechtsmittel (Klage) angefochten wird. Legaldefinition in § 35 Satz 1 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) des Bundes:

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft, und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Mit dieser Handlungsform nimmt die öffentliche Verwaltung ein Sonderrecht in Anspruch, das Privaten nicht zusteht, und das deshalb besonderen Regelungen unterliegt. Für Rechtsstreitigkeiten sind besondere, insbesondere die Verwaltungs- oder Sozialgerichte, zuständig. Mehr ...

Verwaltungsbetrieb
Eine wirtschaftliche Einheit der öffentlichen Verwaltung, die Leistungen zur Deckung des kollektiven Fremdbedarfs erbringt, z. B. eine Behörde, ein Amt. Diese Definition orientiert sich am Systemmodell, "Fremdbedarfsdeckung" ist eine Leistung, die das System nach außen abgibt für das Interesse Außenstehender. Andere Definitionen (... "Eigenbedarfsdeckung") sind gängig.

Verwaltungsethik
Lehre von Standards für verantwortliches, dem Gemeinwesen nachhaltig dienendes Verhalten der Institutionen und der Angehörigen der öffentlichen Verwaltung, im weiteren Sinne auch des Verhaltens anderer Amtswalter, z. B. der gewählten Vertreter in Parlamenten und kommunalen Vertretungsorganen. Eine allgemeine Orientierung gibt bereits der Kategorische Imperativ von Immanuel Kant. Festlegungen solcher Standards werden international z. T. als Code of Conduct bezeichnet. Beispiele für amtliche Standards, z. B. im Vereinigten Königreich, im Beitrag Whistleblowing, siehe dort Quellen zu Verwaltungsethik. Im Übrigen gelten die Regeln der Unternehmensethik entsprechend, wie sie unter anderem von Horst Steinmann und Albert Löhr formuliert worden sind (siehe dazu den Wikipedia-Artikel und Steinmann/Löhr 1994. Weitere Nachweise über die Website des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik (DNWE)).

Verwaltungsmanagement
»Management (Leitung, Steuerung) von Aktionseinheiten der öffentlichen Verwaltung. National und international gebräuchlich ist die Bezeichnung "Public Management".

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Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG), Berlin
Drittes Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung vom 17. Mai 1999, jetzt gültig in der Fassung von 2005. Regelt die Grundsätze der reformierten Berliner Verwaltung mit der Zusammenfassung von Fach- und Ressourcenverantwortung, obligatorischen Ziel- und Servicevereinbarungen, Kundenbefragungen, usw. (externe) Online-Quelle | Online-Archiv

Virtual Classroom (VC)
"Virtuelles Klassenzimmer": Form des E-Learning, bei der Lerninhalte in einer Online-Schulung vermittelt werden. Teilnehmer und Trainer sind zwar räumlich getrennt, können aber durch elektronische Medien gleichzeitig miteinander kommunizieren.

virtuelle Organisation
Informations- und medientechnologisch unterstützter Zusammenschluss von Kernkompetenzträgern (Kernkompetenz) mit einer gemeinsamen Strategie, der dem Kunden gegenüber als "Einheitliches Ganzes" auftritt (Christian Scholz). Leistungen werden also dem Kunden gegenüber "aus einer Hand" erbracht, während tatsächlich mehrere Organisationen zusammenwirken, um die Leistung zu erstellen.

Vision
Die Beschreibung, wie etwas in Zukunft sein soll, insbesondere die Beschreibung der langfristigen Unternehmensentwicklung / Entwicklung der Organisation als Orientierung für die Unternehmensstrategie. Als Teil eines Leitbildes formuliert die Vision die strategische Ausrichtung für die kommenden Jahre, die Positionierung im Wettbewerb bzw. für die öffentliche Verwaltung die Einordnung im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Akteuren (Beispiel).Teilweise (z. B. vom LQM) gleichbedeutend mit "Leitbild" verwendet. Mission, Unternehmensstrategie.

Vollkosten (-rechnung)
Umfassend alle Kosten, sowohl variable (abhängig von der Produktmenge / dem Ausmaß der Nutzung) als auch Fixkosten (z. B. anteilige Abschreibungen für Investitionen), Einzel- (direkt zurechenbare) sowie Gemeinkosten. Gegensatz: Teilkosten.

Das Rechnen mit Vollkosten ist aufwändig, u. U. ist die Rechnung mit Teilkosten, insbesondere mit Einzelkosten effizienter und mit besserer Steuerungswirkung, siehe den Beitrag zu Einzelkosten. Deutlich dazu W. Fischer 2002, 45 m.w.N.: "Eine zentrale Aussage der betriebswirtschaftlichen Literatur ist …, dass Vollkostenrechnungen für die innerbehördliche Steuerung so gut wie unbrauchbar sind."

Vorgesetzte/r (Führungskraft)
allgemein: wer einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin gegenüber weisungs- und/oder entscheidungsbefugt ist; unterscheide: »Fachvorgesetzte, »Dienstvorgesetzte, Spezialvorgesetzte: Funktionsmeister. Beachte: Die Befugnis ist Teil der übertragenen Management-Aufgaben und -Verantwortung und an deren Wahrnehmung gebunden. Sprachgebrauch des Tarifrechts (TVöD, LeistungsTV-Bund): "Führungskraft" für den unmittelbaren Vorgesetzten / die unmittelbare Vorgesetzte.

Vorgesetztenbeurteilung (Vorgesetzten-Feedback) = Führungskräfte-Feedback

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Wahrheit
Wahrheit im Sinne endgültiger Geltung von Aussagen und von Gewissheit ist nicht möglich. "Wir wissen nicht, wir raten" (Karl Popper). Allerdings nähern wir uns der Wahrheit durch überprüfte und bewährte Hypothesen und Theorien an. "Bewährt" bedeutet dabei: die Aussage/Hypothese ist überprüft (getestet) und dabei nicht widerlegt worden, konnte (bisher) also nicht falsifiziert werden. Empirisch, Wissenschaft

Wahrscheinlichkeit
relative Häufigkeit auf lange Sicht (Popper 1997, 186). Bei einem Würfel ist die Wahrscheinlichkeit, eine 6 zu würfeln, 1/6, d. h. bei einer großen Zahl von Würfen wird die Zahl 6 annähernd bei einem Sechstel der Würfe vorkommen. Der Begriff wird auch verwendet, um den Grad der Gewissheit zu bezeichnen, ob ein Ereignis eintritt oder nicht. Bei Prognosen (auch bei Nutzwertanalysen) können die möglichen Zustände/ Entwicklungen/ Eigenschaften mit einem Faktor entsprechend der Wahrscheinlichkeit bewertet (gewichtet) werden.

Web 2.0
"Mitmach-Web", das durch die Aktivitäten der Nutzer gestaltet wird, nicht durch Anbieter von Inhalten. Das Web 2.0 entsteht durch die Eigenschaften der Interaktivität, dezentraler Steuerung und Selbstorganisation, Netzwerkbildung, Bereitstellung von Leistungen und Inhalten durch die Nutzer selbst (Autopoiese), die mit modernen Programmen und Web-Angeboten möglich werden. Damit bekommt das Internet ein Potenzial und eine Dynamik, die von Anbietern selbst nicht erreicht werden könnte, und eine Offenheit für Entwicklungen, die nicht planbar ist und sein soll, dafür aber neue Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten bietet, die über zentral verwaltete Angebote weit hinausgeht. Beispiele: Foren, Wikipedia, Blogs, Youtube ... Mehr ...

Web Based Training (WBT)
Lernen über das Internet (auch "webucation" genannt). Es kann umfassen: Lernen mit Computer-Lernprogrammen (CBT), die aber über das Internet, Intra- oder Extranet bereitgestellt werden. Der Zugriff erfolgt zumeist über Browser, also dem üblichen Programm für den Zugang zum Internet. Oft wird neben dem Lernprogramm auch eine Lernumgebung mit weiteren Funktionen zur Verfügung gestellt, z. B. Zugriff auf den Stand der Bearbeitung der Lektionen, "Anschlagtafel" mit aktuellen Informationen, E-Mail-Unterstützung durch Tutoren, Chat der Teilnehmer mit einer Lehr- oder Betreuungsperson, Austausch zwischen den Teilnehmern usw. E-Learning. WBT ist damit flexibler als CBT mit Lernprogrammen, die über Datenträger bereit gestellt werden. Insbesondere ist die schnelle Aktualisierung und Ergänzung möglich, da sie zentral auf dem Server erfolgt und dann sofort allen Anwendern zur Verfügung steht. Auch die Verknüpfung mit weiteren aktuellen Informationen anderer Anbieter ist möglich. WBT ist - wie CBT - als alleiniges Lernmedium problematisch und, wird deshalb eher in Kombination mit weiteren Lernmöglichkeiten eingesetzt: Blended Learning.

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