Online-Verwaltungslexikon
Akkreditierung Online-Verwaltungslexikon - zurück
Anerkennung / Zulassung einer Stelle (z. B. des TÜV, eines Ingenieurbüros, eines Beratungsunternehmens oder einer speziell für diese Aufgabe gegründeten Firma), bestimmte Überprüfungen vorzunehmen und darüber Bescheinigungen auszustellen; im Qualitätsmanagement: Anerkennung zur Vergabe von Zertifikaten, im Hochschulbereich: u. a. zur Anerkennung eines Studienganges nach den Bologna-Kriterien bzw. nationalen Kriterien ... Mehr ...

Akte
Zusammenstellung von sachlich zusammengehörigen Dokumenten, die als Einheit behandelt und zitiert werden, i. d. R. mit dem Aktenzeichen. Ziel ist, alle vorhandenen schriftlichen Informationen in einer Angelegenheit jederzeit verfügbar zu halten, um die Kontrollierbarkeit der Verwaltung und damit auch die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Mehr ...

Aktenmäßigkeit »Schriftlichkeit

Aktenplan
Das Ordnungssystem für den Aktenbestand, nach der sich die Vergabe des Aktenzeichens und die Aufbewahrung (Registratur) richtet. S. a. die RegR (Registraturrichtlinie des Bundes)

Aktenvermerk »Vermerk

Aktenzeichen
Kennzeichnung einer Akte entsprechend der Systematik des Aktenplans; gleichzeitig wichtiger Bestandteil des Geschäftszeichens. Im Internet-Zeitalter sollten auch andere, nutzerfreundlichere Formen der Kennzeichnung möglich sein ... Mehr ...

Akteur
jemand (eine Organisation, ein Mitglied einer Organisation, eine Gruppe, auch: ein Netzwerk), der entweder selbst Entscheidungen mit Auswirkungen auf andere treffen kann oder auf solche Entscheidungen Einfluss zu nehmen versucht.

Mit der Absicht der Einflussnahme unterscheidet sich der Akteur vom "Betroffenen", dessen Situation zwar durch die Entscheidungen und/oder Entwicklungen beeinflusst wird, der u. U. aber nicht versucht, darauf selbst Einfluss zu nehmen, sondern sich u. U. passiv verhält oder ausweicht / sich aus dem relevanten System entfernt. Akteur kann auch sein, wer nicht betroffen ist, sich aber dennoch angagiert, "einmischt", z. B. im allgemeinen / öffentlichen Interesse, aus politischer, ethischer, religiöser Überzeugung. Siehe Stakeholder, Arten von Stakeholdern.

Die Aktivität kann nach Aktivitätsniveaus unterschieden werden. Siehe Arten von Stakeholdern.

Aktionseinheit
allgemeine Bezeichnung für eine organisatorisch gebildete Einheit, der Aufgaben zugewiesen werden können: Stelle (= Dienstposten), Basiseinheit (z. B. Referat), Abteilung, usw.

aktiv
tätig, tatkräftig, im Unterschied zu reaktiv: mit der Absicht, die Entwicklung bewusst zu beeinflussen, die Führung, die Initiative zu übernehmen, Mängel/Fehlentwicklungen zu vermeiden statt (reaktiv) auf Probleme und Mängel erst zu reagieren wenn sie wahrgenommen werden. Aktives Verhalten erfordert Vorausdenken in die Zukunft. Im Unterschied zu proaktiv ist dieses Vorausdenken aber begrenzt: es wird nicht systematisch für unterschiedliche Entwicklungen der Verhältnisse geplant. Gegenteil: ist passiv: nicht reagieren. Siehe Aktivitätsniveaus.

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©  B. Krems 2022-01-02

aktivierender Staat  Ausführlich ...
Konzept einer "neuen Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft", das der Selbstregulierung Vorrang vor staatlicher oder hierarchischer Aufgabenübernahme oder Steuerung einräumt. Im Verhältnis Staat zu Gesellschaft Weiterentwicklung des Gedankens der Subsidiarität der katholischen Soziallehre: Begrenzung staatlicher Regulierung zugunsten gesellschaftlicher Kräfte (der Einzelne, Gruppen, Verbände), ggf. Unterstützung dieser Aktivitäten. Auch intern (innerhalb der Exekutive) gilt der Vorrang der Selbstregulierung, z. B. durch Kontraktmanagement, umfassender das Neue Steuerungsmodell. Den "Aktivierenden Staat" hat die rot-grüne Bundesregierung 1999 zum Leitbild für die Modernisierung von Staat und Verwaltung erklärt. Mehr ...

Aktivitätsniveaus
das Verhalten gegenüber der Umwelt (im weitesten Sinne: natürliche, soziale, politische Umwelt) kann grob in folgende Aktivätsniveaus eingeteilt werden (mehr jeweils bei den genannten Stichwörtern):

Siehe auch Akteur, Betroffene(r), Stakeholder, Shareholder.

AKV-Prinzip
Forderung der Organisationslehre, dass "grundsätzlich" Aufgaben, Kompetenzen (= Befugnisse, vor allem das Zeichnungsrecht) und Verantwortung deckungsgleich sein sollten. In § 4 Abs. 5 der GGO des Bundes heißt es dazu: "Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung sollen auf der jeweiligen Bearbeitungsebene zusammengeführt werden." Im Rahmen des Neue Steuerungsmodells sollte mit der fachlichen Zuständigkeit auch die Ressourcenverantwortung übertragen werden. Eine weitergehende Stärkung der Ausführungsebene erfolgt, wenn das Instrument der Zielvereinbarung verwendet wird.

Gegensatz ist die Rangspezialisierung.

Akzeptanz
Bereitschaft, Entscheidungen einschließlich ihrer Folgen anzuerkennen, sich darauf einzustellen und mit ihnen konstruktiv umzugehen. Wichtig vor allem für das Verhältnis zu Führung und Management allgemein und im Verhältnis zu Änderungen von Aufgaben, Organisation, Personaleinsatz, Verfahren und Verhalten: ein zentraler Aspekt von Change Management (Veränderungsmanagement): Akzeptanzmanagement. Umgangssprachlich im weiteren Sinne auch als Bereitschaft, andere Ansichten usw. als möglich, zuverlässig usw. anzuerkennen. Auch: Aufnahmebereitschaft des Marktes für ein Produkt (Güter oder Dienstleistungen).

Akzeptanzmanagement
Management der Akzeptanz im Rahmen von Veränderungen, vor allem im Change Management (Veränderungsmanagement), aber auch bei Projektmanagement, wenn es interne Veränderungen zum Gegenstand hat. Mehr ... (Informations-Instrumente)

Alltagstheorie
eine Aussage, die als erfahrungswissenschaftlich überprüfbare Verknüpfung von Fakten gemeint ist, aber nicht durch wissenschaftliche Verfahren abgeleitet und/oder überprüft worden ist; "Praktikerlehre", die wegen des Fehlens wissenschaftlicher Theorien teils unumgänglich ist, teilweise aber unabhängig davon vertreten wird.

Amortisation
eigentlich die Wiedergewinnung von investierten Mitteln (so auch umgangssprachlich), in der Betriebswirtschaftslehre und ihr folgend in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der öffentlichen Hände aber lediglich der Zeitraum der Kapitalbindung, d. h. der Zeitraum, in dem eine Investition durch finanzielle Vorteile und durch die Abschreibung mindestens ausgeglichen wird. Die Zeitdauer wird ermittelt mit der Amortisationsrechnung, siehe dort auch ausführlicher zu Bedeutung und Grenzen. Mehr ...

Amortisationsrechnung
Verfahren zur Ermittlung der Sicherheit einer Investition als - möglichst kurze - Zeitdauer der Kapitalbindung: die Dauer, bis eine Investition durch finanzielle Vorteile und durch die Abschreibung (!) ausgeglichen ist - Amortisationsdauer oder "Pay-off-Periode". Es ist keine Rechnung zur Ermittlung der Rentabilität einer Investition und damit kein Verfahren zur Ermittlung ihrer Wirtschaftlichkeit! Mehr ...

Analyse
Zerlegung, Untersuchung und Ordnung von Informationen oder (ermittelten) Sachverhalten (»Aufgabenanalyse, Arbeitsanalyse)

Änderungsmanagement »Change Management

Anordnung  »Weisung

Anschaffungswert / Herstellungswert (Anschaffungskosten / Herstellungskosten)
1. Anschaffungswert ist die Summe aller Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand nutzungsbereit zu erwerben (vgl. § 255 Absatz 1 HGB). Er ist damit gleichzeitig der Anfangswert, der die Grundlage für die Ermittlung kalkulatorischer Kosten (Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Wagniskosten) bildet. Er errechnet sich aus dem Anschaffungspreis abzüglich Preisminderungen zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten, bei Immobilien z. B. Erschließungskosten, Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten. 2. Der Herstellungswert entspricht der Summe der Material- und Fertigungseinzelkosten, unmittelbar zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten müssen (vgl. § 255 Absatz 2 HGB) oder können (im doppischen Rechnungswesen der öffentlichen Hände) einbezogen werden ... Mehr ...

Anspruchsgruppen siehe Stakeholder

Antrag
Eingabe, mit der eine Entscheidung gefordert wird, auf die der Antragsteller meint, einen Anspruch zu haben, im Unterschied zu einem Gesuch. Auf einen Antrag hin muss deshalb eine Entscheidung ergehen, die dem Antragsteller mitgeteilt wird: ein Bescheid. Allerdings ist der Sprachgebrauch unerheblich, es kann auch um etwas "gebeten" werden, wenn erkennbar ist, dass eine verbindliche Entscheidung erwartet wird.

Antinomie
nicht aufhebbarer Widerspruch zwischen zwei Aussagen (so die allgemeine Bedeutung) bzw. der Gegensatz / das Spannungsverhältnis zwischen sozialen Positionen, Kräfte oder Gruppen, der/das nicht auflösbar ist, weil die Ursachen bzw. Hintergründe nicht in absehbarer Zeit behebbar sind (z. B. Gegensätze aufgrund unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion, Sprache, wirtschaftlicher Stellung - sozialwissenschaftliche Bedeutung). Der Gegensatz erzeugt eine latente Spannung und muss kein offener Konflikt sein/werden.

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Arbeit
Organisatorisch: Tätigkeit zur Erfüllung von Aufgaben oder Aufträgen. Ökonomisch: menschliche Tätigkeit zur Befriedigung materieller oder geistiger Bedürfnisse des einzelnen oder der Allgemeinheit. Einer der Produktionsfaktoren der Volkswirtschafts- und der Betriebswirtschaftslehre. In der BWL wird zwischen ausführender (unmittelbar wertschöpfender) und dispositiver (leitender) Arbeit unterschieden.

Arbeitsablauf
der Arbeitsprozess, die Abfolge von Arbeitsschritten zur Erstellung von Leistungen/Produkten, heute vorwiegend ganzheitlich als Geschäftsprozess betrachtet. Workflow ist ein Arbeitsablauf mit besonderer Gestaltung (siehe dort).

Arbeitsanalyse
1. organisatorisch: als Fortsetzung der Aufgabenanalyse systematische Zerlegung (Gliederung) der Aufgaben in ihre gedanklich (!) unterscheidbaren Elemente für die Gestaltung der Aufgabenerfüllung im einzelnen (Ablauforganisation); auch: das Ergebnis dieser Gliederung; 2. personalwirtschaftlich: Ermittlung der an einem Arbeitsplatz vorhandenen Anforderungen als Grundlage für die Arbeitsbewertung (hauptsächlich nach den Anforderungsarten Können, Belastung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen).

Arbeitsanweisung
ablauforganisatorische Regelung für konkrete Aufgaben, Arbeitsprozesse oder Teile davon, die sich an die daran beteiligten Beschäftigten richtet. Die Bezeichnung kann auch anders lauten, da es keinen Standard gibt.